Wohnbauplätze
Wohnen auf der Sonnenseite der Schwäbischen Alb
Burladingen verfügt über ein großes Angebot an Bauplätzen für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienhäuser. Meist in ruhiger Ortsrandlage und mit der freien Natur direkt vor der Haustüre sind die groß geschnittenen Baugrundstücke auch für Familien erschwinglich. In folgenden Gebieten sind noch Bauflächen verfügbar (die angezeigten Daten sind rechtlich unverbindlich und ohne Gewähr). Detaillierte Auskünfte zum Bebauungsplan erhalten Sie beim Stadtbauamt.
Vergabekriterien für die gemeindeeigenen Wohnbauplätze ((53,9 KB))
Baugebiet Nehberghalde in Burladingen-Kernstadt
Aktuell sind alle Grundstücke reserviert.
Baugebiet Ringinger Tal III in Burladingen-Kernstadt
Das Wohnbaugebiet „Ringinger Tal III“ liegt in einer sehr ruhigen Lage am Ortsrand von Burladingen.
Aktuell ist der Platz reserviert.
Baugebiet Petersberg II in Gauselfingen
Das Wohnbaugebiet „Petersberg II“ liegt in einer ruhigen Ortsrandlage von Gauselfingen. Die Plätze verfügen über starke Hanglage, mit einem sehr schönen Blick ins Tal.
Kategorie: |
Wohngebiet |
Grundstücksgrößen: |
von 835 bis 973 m² |
Grundstückspreise: |
50,00 €/m² zzgl. Hausanschlusskostenersätze |
Bebaubar ab: |
sofort |
Bebauung: |
Allgemeines Wohngebiet, maximal II Vollgeschosse (I + IU), Grundflächenzahl 0,4, Geschossflächenzahl 0,8, offene Bauweise. Es sind Satteldächer und Walmdächer mit einer Dachneigung von 28-38° zulässig. |
Lageplan: |
Petersberg II ((72,3 KB)) |
Baugebiet Eschle III/IV in Burladingen-Stetten
Das Wohnbaugebiet „Eschle III/IV“ liegt am Ortsrand von Stetten.
Kategorie: |
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Grundstücksgrößen: |
559 m² |
Grundstückspreise: |
114,00 €/m² zzgl. Hausanschlusskostenersätze |
Bebaubar ab: |
sofort |
Bebauung: |
Allgemeines Wohngebiet, maximal II Vollgeschosse (I+D), Grundflächenzahl 0,4, Geschossflächenzahl 0,6, offene Bauweise. Es sind Satteldächer und Pultdächer mit gegenläufigen Dachflächen mit Dachneigungen von 30-38° zulässig. Es sind max. 3 Wohneinheiten zulässig. Die maximale Traufhöhe beträgt 4,0 m über festgesetzter EFH und die maximale Firsthöhe beträgt 7,80 m über festgesetzter EFH. |
Lageplan: |
Eschle III/IV Stetten ((206 KB)) |
Reservierung und Zwischenverkauf vorbehalten.