Standesamt
Bis auf Weiteres werden standesamtliche Trauungen nur noch zu dritt durchgeführt. Brautpaar und Standesbeamter bzw. Standesbeamtin. Keine Trauzeugen und keine Gäste.
In der Kernstadt finden die Trauungen ausschließlich im Bahnhofsgebäude statt.
Bitte beachten Sie weiter, dass das Betreten der öffentlichen Gebäude nur mit einem Mund-Nasen-Schutz gestattet ist.
Personen in häuslicher Quarantäne, mit grippeähnlichen Symptomen oder mit Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall dürfen nicht an der standesamtlichen Trauung teilnehmen.
Für Fragen stehen die Standesbeamtinnen Carmen Ammann und Katja Reck gerne zur Verfügung.
Das Standesamt der Stadt Burladingen hat seinen Sitz im Rückgebäude des Rathauses. Kaum ein anderes Amt begleitet Sie in allen Ihren Lebenswegen. Wir sind für Sie da, von der Geburt, Eheschließung, Kirchenaustritten bis hin zu Sterbefällen.
Standesbeamte sind: Sachgebietsleiterin Katja Reck, Carmen Ammann und Martin Paulus. Trauungen sind darüber hinaus auch durch die Ortsvorsteher in den Ortschaften möglich.
Trauungen sind in verschiedenen Örtlichkeiten möglich:
Die Brautpaare können sich an ihrem schönsten Tag in drei verschiedenen Örtlichkeiten von Burladingen und bei den einzelnen Ortschaftsverwaltungen trauen lassen.
Zur Bildergalerie der Trauräume
Neben Trauungen beschäftigt sich das Standesamt mit Geburten, Sterbefällen, Ausstellung von Urkunden,… Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Frau Reck und Frau Ammann gerne zu Verfügung.
Aufgabenbereiche
- Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden) / Auskunft aus den Personenstandsbüchern bzw. –registern ((30,9 KB))
- Ehefähigkeitszeugnis für Deutsche oder gleichgestellte Personen zu einer Eheschließung im Ausland ((95,9 KB))
- Eheschließung ((99,7 KB))
- Vaterschafts-/Mutterschaftsanerkennungen ((33,4 KB))
- Kirchenaustrittserklärungen ((96,5 KB))
- Eheschließung – Anmeldung (Prüfung der Voraussetzung zur Ehefähigkeit)
- Eheschließung – Anmeldung (Prüfung der Voraussetzung zur Ehefähigkeit)
- Vorbereitung oder Prüfung einer ausländischen familien- sowie namensrechtlichen Entscheidungen, insbesondere Anerkennung ausländischer Entscheidungen
- Geburt – Beurkundung
- nachträgliche Beurkundung der Geburt, Eheschließung oder des Sterbefalles von Deutschen oder gleichgestellten Personen im Ausland
- Namenserklärungen
- Sterbefall - Beurkundung
- Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen und Staatsangehörigkeitsausweisen