Finanzen
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Einblick in die finanzielle Lage der Sadt Burladingen.
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)
Zum 01.01.2020 hat die Stadt Burladingen auf das „Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen“ (NKHR) umgestellt. Dies beinhaltet eine grundlegende Änderung der Haushaltsstruktur. Der Haushaltsaufbau erfolgt produktorientiert in drei Teilhaushalten. Es ist in diesem Jahr daher nicht möglich, wie in der Vergangenheit neben dem Haushaltsansatz auch den Ansatz des Vorjahres in den Plan mitaufzunehmen. Dies gilt auch für das Jahresrechnungsergebnis des Vorvorjahres.
Die neue Haushaltsstruktur wird im Haushaltsplan näher erläutert. ((60,948 MB))
Sie basiert auf den Einführungsinformationen der Gemeinderatssitzung vom 12.04.2018 und der Klausurtagung des Gemeinderats am 08./09.11.2019. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12.04.2018 der vom Leiter der Finanzverwaltung vorgestellten Projektstruktur (drei Teilhaushalte) zugestimmt. In der Klausurtagung am 11.01.2020 wurde der Haushalt mit seinen darin enthaltenen Maßnahmen eingehend erörtert und intensiv diskutiert. Die Ergebnisse der Klausurtagung wurden von der Verwaltung in den Planentwurf eingearbeitet.
Der Haushaltsplan 2020 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 12.03.2020 öffentlich beraten und verabschiedet.
Grundsteuer
Der Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) liegt seit 01.01.1995 bei 330 %-Punkten. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg (2019) liegt bei 359 %-Punkten. Der Hebesatz der Grundsteuer B, welcher bei bebauten Grundstücke und Bauplätzen anzusetzen ist, liegt seit 01.01.2005 bei 335 %-Punkten. Der Landesdurchschnitt für die Grundsteuer B liegt hier bei 396 Prozentpunkten. (Quelle: BWGZ 2019 S.572). Zehn Prozentpunkte mehr bei der Grundsteuer B entsprechen rund 43.000 €. Die Durchschnittssätze in Baden-Württemberg haben sich gegenüber 2018 nicht erhöht. Hinsichtlich der Reform der Grundsteuer zum 01.01.2025 sind die Entscheidungen nunmehr auch getroffen. Der Bundestag hat per Grundgesetzänderung ermöglicht den Bundesländern bei der Ausgestaltung der verschiedenen Berechnungsmodelle gewisse Spielräume zu gewähren. Die Entscheidung des Landes Baden-Württemberg, welches Berechnungsmodell im Land zum Zuge kommen soll, steht noch aus. Der Planansatz für die Grundsteuer A beträgt 63.000 € und für die Grundsteuer B sind insgesamt 1.460.000 € angesetzt.
Gewerbesteuer
Bei der Stadt Burladingen liegt der Hebesatz seit 01.01.2006 bei 340 %-Punkten. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 369 %-Punkten (BWGZ 2019 S. 573).
Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich nach oben entwickelt. Unter Beachtung der warnenden Signale aus Wirtschaft und Politik wird der Ansatz moderat auf 4 Millionen €, nach 4,1 Mio € im Ansatz 2019, zurückgenommen.
Hundesteuer
Bei rund 850 Hunden liegen die Einnahmen aus der Hundesteuer bei 85.000 € (Vorjahr 84.000 €). Die derzeit geltenden Hundesteuersätze bestehen seit 01.01.2016.
Ersthund |
96,00 € |
Kampfhund |
480,00 € |
Zweithund und jeder weitere |
192,00 € |
Zweiter Kampfhund und jeder weitere |
960,00 € |
Zwingersteuer |
288,00 € |
Vergnügungssteuer
In der Vergnügungssteuer hat es erstmals seit Jahren in 2019 einen Stagnation gegeben. Ursache hierfür sind gesetzliche Beschränkungen in der Anzahl der Aufstellung diverser Geräte und die damit verbundenen Abmeldungen. Ansatz 2020: 195.000 €.
Entwicklung der Schulden
Die Vielzahl der Maßnahmen und der damit verbundene finanzielle Aufwand erfordern im Planwerk die Aufnahme von Kreditmitteln. Soweit in den vergangenen Jahren überhaupt Kreditmittel erforderlich waren, lagen sie zumindest unter den Tilgungsleistungen, so dass keine Nettoneuverschuldung entstand. Zum Ausgleich des Haushaltsjahres 2020 müssen 4 Mio. € neue Kredite aufgenommen werden. Bei einer Tilgungsleistung von 408.000 € ergibt sich somit eine Nettoneuverschuldung von 3.592.000 €.