Coronabedingte Schließung von Kitas und Schulen ab 16.12.2020 bis 21.02.2021: Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021
Wie bereits im Amtsblatt am 04.02.2021 angekündigt, anbei aktuelle Informationen zu den Elternbeiträgen für die Monate Januar und Februar 2021.
Der Gemeinderat hat bezüglich des Umgangs mit den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und für die Betreuungsangebote an den Grundschulen folgendes beschlossen:
- Die Elternbeiträge für Kinder, die aufgrund der coronabedingten Schließung der Kindertageseinrichtungen und Schulen nicht betreut werden konnten, werden für die Monate Januar und Februar 2021 erlassen.
- Der Gemeinderat hat den freien Trägern empfohlen ebenso zu verfahren.
- Die Tagespflegepersonen, die aufgrund der Corona-Verordnung keine Leistungen erbringen konnten, erhalten entsprechend dem Vorgehen des Landratsamtes Zollernalbkreis den städtischen Zuschuss pro Betreuungsstunde in den Monaten Dezember 2020 und Januar 2021 in voller Höhe und für den Monat Februar 2021 in Höhe von 80%.
Wichtig !!! Für Eltern, welche die Notbetreuung im Januar und Februar 2021 in An-spruch genommen haben, werden im Nachgang Elternbeiträge entsprechend der Ge-bührenordnung im jeweils in Anspruch genommenen Rahmen erhoben.