Neubaugebiet Ringingen „Haupt VI“ schreitet weiter voran
Zum Schutz geschützter Tierarten sind im Vorfeld der Erschließungsarbeiten festgeschriebene Vermeidungsmaßnahmen (FFH-Richtlinie) notwendig bzw. durchzuführen, diese sind im Umweltbericht sowie in der artenschutzrechtlichen Prüfung beschreiben.
Solche vorgeschriebenen Maßnahmen sind vom Planungsträger im Vorfeld auszuführen.
Aufgrund der Höhenlage von Ringingen ist das Baufeld -wo 12 neue Bauplätze entstehen sollen- ein geeigneter Platz für die Offenlandbrütern, vor allen Dingen für die Feldlerche, welche sich in unserer schönen Region in der Regel ab Mitte April niederlassen bzw. brüten. Um zu gewährlisten dass hier eine Baufeldfreimachung für die kommenden Erschließungsarbeiten gewährleitstet ist, wurde in der vergangenen Woche durch den städtischen Bauhof Flatterbänder im Baufeld angebracht.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 07475/892-144 gerne für Sie zur Verfügung.
Stadtbauamt Burladingen