Stadt Burladingen sucht Schöffen und Jugendschöffen
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Schöffen sind als ehrenamtliche Richter Teil der Rechtsprechung. Sie üben durch ihr Amt Staatsgewalt aus und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege. Gemeinsam und gleichberechtigt mit Berufsrichtern urteilen sie „im Namen des Volkes“ über Schuld und Unschuld ihrer Mitbürger.
Die Mitwirkung von Schöffen ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung und ihr gesunder Menschenverstand in das Verfahren, die Urteilsfindung und die Urteilsbegründung einfließen sollen. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Die Schöffen erhalten eine Aufwandsentschädigung und eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall. Bewerben können sich deutsche Staatsangehörige, die in Burladingen wohnen und am 01. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Weitere Informationen zum Schöffenamt gibt es auch auf der Homepage des Justizministeriums Baden-Württemberg auf www.justiz-bw.de Wir suchen Bürgerinnen und Bürger aus Burladingen, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung teilnehmen. Die Stadt Burladingen hat dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Hechingen eine Bewerberliste vorzulegen. Der Schöffenwahlausschuss wählt in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen aus. Die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen werden vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises aufgestellt. Die öffentliche Auslegung erfolgt im Kreisjugendamt. Die Bewerber und Bewerberinnen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Da keine Listen von vorausgegangenen Amtszeiten geführt werden, werden nur Bürgerinnen und Bürger in die Vorschlagsliste aufgenommen, die sich auf die aktuelle Ausschreibung melden. Auch Personen, die in der laufenden Amtsperiode als Schöffe tätig sind und die ihre Tätigkeit 2024 bis 2028 fortsetzen möchten, müssen sich neu melden. Interessenten für das Schöffenamt und Jugendschöffenamt können sich bis 24. April 2023 bei Frau Bonanno (E-Mail: m.bonanno@burladingen.de, Tel.: 07475/892-158) melden. Hier finden Sie die Bewerbungsformulare:
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