Neue Vereinsförderrichtlinien der Stadt Burladingen ab 1. März 2020
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2020 „Richtlinien über die Förderung von Vereinen der Stadt Burladingen“ beschlossen. Die Vereinsförderrichtlinien treten zum 01. März 2020 in Kraft und ersetzen die bisherigen Zuschussregelungen an die Vereine. Zuschüsse für Vereine mit Sitz in Burladingen werden zukünftig nur noch auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag muss jedes Jahr erneuert werden.
Eckpunkte für die neuen Richtlinien:
• Es werden nur Vereine mit Sitz in Burladingen gefördert, die ins Vereinsregister eingetragen oder als Ortsverband einem eingetragenen Verein angehören.
• Der Verein muss zum 01. Januar des Förderjahres seit mindestens 2 Jahren bestehen.
• Politische Parteien, Religionsgemeinschaften, wirtschaftliche Vereine, Fördervereine sowie Hobby- und Freizeitclubs, die keine öffentliche Wahrnehmung haben, erhalten keine Förderung.
• Auszahlung eines jährlichen pauschalen Sockelbetrages für alle Vereine gestaffelt nach der Anzahl der Mitglieder.
• Auszahlung eines zusätzlichen Betrages für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, sofern der Verein in der Jugendarbeit aktiv ist. Die Angebote für Kinder und Jugendliche müssen bei der Antragsstellung beschrieben werden und sind zweckgebunden.
• Für die Gewährung des Zuschusses muss jährlich ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Einzelheiten zur Antragsstellung finden Sie hier:
Vereinsförderrichtlinien ((230 KB))
PDF Formular zur Antragstellung ((108,5 KB))
WORD Formular zur Antragstellung ((71,5 KB))
Eingangsfrist für Anträge im Jahr 2023 ist der 01. Oktober 2022. Später eingehende Anträge werden nicht mehr bearbeitet.