Seite drucken
Stadt Burladingen

Neue Vereinsförderrichtlinien der Stadt Burladingen ab 1. März 2020

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2020 „Richtlinien über die Förderung von Vereinen der Stadt Burladingen“ beschlossen. Die Vereinsförderrichtlinien sind zum 01. März 2020 in Kraft getreten und ersetzen die bisherigen Zuschussregelungen an die Vereine. Zuschüsse für Vereine mit Sitz in Burladingen werden zukünftig nur noch auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag muss jedes Jahr erneuert werden. Die Daten zum Antrag zur Vereinsförderung bitte online unter ANTRAG ZUR VEREINSFÖRDERUNG (siehe unten) eingeben.

Eckpunkte für die Richtlinien:

  • Es werden nur Vereine mit Sitz in Burladingen gefördert, die ins Vereinsregister eingetragen oder als Ortsverband einem eingetragenen Verein angehören.
  • Der Verein muss zum 01. Januar des Förderjahres seit mindestens 2 Jahren bestehen.
  • Politische Parteien, Religionsgemeinschaften, wirtschaftliche Vereine, Fördervereine sowie Hobby- und Freizeitclubs, die keine öffentliche Wahrnehmung haben, erhalten keine Förderung.
  • Auszahlung eines jährlichen pauschalen Sockelbetrages für alle Vereine gestaffelt nach der Anzahl der Mitglieder.
  • Auszahlung eines zusätzlichen Betrages für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, sofern der Verein in der Jugendarbeit aktiv ist. Die Angebote für Kinder und Jugendliche müssen bei der Antragsstellung beschrieben werden und sind zweckgebunden.
  • Für die Gewährung des Zuschusses muss jährlich ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

Einzelheiten zur Antragsstellung finden Sie hier:

Eingangsfrist für Anträge im Jahr 2025 ist der 01. Oktober 2024. Später eingehende Anträge werden nicht mehr bearbeitet.

Antrag zur Vereinsförderung

Vereinsförderung

Vereinsförderung
(Entsprechend den Richtlinien über die Förderung von Vereinen der Stadt Burladingen vom
28.01.2020)
Angaben zum Verein
Angaben zum Verein
Angaben zum Vorsitzenden
Angaben zum Vorsitzenden
Angaben zur Berechnung des laufenden jährlichen Zuschusses in Form von Pauschalsätzen
Angaben zur Berechnung des laufenden jährlichen Zuschusses in Form von Pauschalsätzen
Beschreibung der Angebote für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren²
Bankverbindung
Bankverbindung
Absenden

¹: Nachweis der Mitgliederzahlen bitte per Mail an vereine@burladingen.de senden: Bitte die Meldung an den jeweiligen Fachverband beilegen. Ist der Verein keiner Dachorganisation angeschlossen, muss die Meldung der Mitgliederzahl von zwei Vorstandsmitgliedern abgezeichnet sein.

²: Die Förderung ist für die Jugendarbeit zweckgebunden. Auf Anfrage hat der Verein Auskunft über die Verwendung der Jugendfördermittel zu geben.

http://www.burladingen.de//freizeit-erlebnis/vereinsleben/vereinsfoerderung