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Stadt Burladingen

Städtischer Zuschuss

Die Kindertagespflege ist eine gleichrangige Betreuungsform zu den Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet, insbesondere für Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr.

Die Stadt Burladingen unterstützt auch diese Betreuungsform und fördert ab 01.01.2020 die Kinderbetreuung durch Tagespflegepersonen. Aktuell beträgt der kommunale Zuschuss 2,00 € je Betreuungsstunde eines Kindes. Die Förderung gilt für alle Tagespflegepersonen, die im Zollernalbkreis tätig sind und Kinder aus Burladingen (Hauptwohnsitz) im Alter von 0 bis 3 Jahren betreuen sowie eine Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII besitzen. Der kommunale Zuschuss wird nur ausbezahlt, sofern die Kindertagespflegeperson auf weitere Zahlungen durch die Eltern verzichtet.

Der städtische Zuschuss muss schriftlich bei der Stadt beantragt werden und wird wahlweise monatlich oder ¼-jährlich ausbezahlt.

Bitte bei Antragstellung folgendes beachten:

  • Dem Antrag muss eine Kopie des Bescheids von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landratsamts Zollernalbkreis je betreutem Kind beigelegt werden
  • Der Antrag muss sowohl von der Kindertagespflegeperson als auch dem/den Erziehungsberechtigten des/der betreuten Kinder unterschrieben werden

Das ausgefüllte Antragsformular ist abzugeben bei:

Stadt Burladingen
Zentrale Dienste
Sachgebiet Bildung, Kultur und Tourismus
Rathausplatz 6
72393 Burladingen

Antragsformular (PDF-Datei)

http://www.burladingen.de//leben-bauen-wohnen/bildung-betreuung/kindertagespflege/staedtischer-zuschuss