Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Unter folgendem Link können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen:
Im Online-Antragsformular müssen Sie die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung eintragen.
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero(@)burladingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Bitte berücksichtigen Sie, dass aufgrund der gesetzlichen Fristen im Zusammenhang mit dem Stimmzetteldruck mit der Versendung der Briefwahlunterlagen erst ab dem 06.02.2025 begonnen werden kann. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.
HINWEIS:
Im Hinblick auf die kurzen Rücklaufzeiten für die Briefwahlunterlagen, können Sie gerne persönlich im Bürgerbüro die Briefwahl beantragen und gleichzeitig unsere Wahlkabine vor Ort benutzen, um Ihre Stimme abzugeben.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Die Briefwählerinnen und -wähler tragen das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht.
Falls Sie jedoch bei rechtzeitiger Antragsstellung bis Dienstag, 18.02.2025 noch keine Unterlagen erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Briefwahl-Team des Wahlamtes der Stadt Burladingen, Tel.: 07475/892-111, E-Mail: buergerbuero(@)burladingen.de.