Dienstleistungen: Stadt Burladingen

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Burladingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Burladingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Dienstleistungen

Schwerbehindertenvertretung wählen

Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten. Sie besteht aus Vertrauensperson und stellvertretenden Mitgliedern.

In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt werden, ist neben der Vertrauenspersonwenigstens ein stellvertretendes Mitglied zu wählen.

Die Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November statt. Nächstes Wahljahr ist 2022.

Außerhalb dieser Zeiten finden Wahlen statt, wenn:

  • die letzte Wahl erfolgreich angefochten wurde
  • das Amt vorzeitig erlischt und kein stellvertretendes Mitglied nachrückt
  • es noch keine Schwerbehindertenvertretung gibt.

Stufenvertretungen sind:

  • die Konzernschwerbehindertenvertretung für mehrere Unternehmen eines Konzerns,
  • die Gesamtschwerbehindertenvertretung für mehrere Betriebe eines Arbeitsgebers oder für den Geschäftsbereich mehrerer Dienststellen,
  • die Bezirksschwerbehindertenvertretung bei Mittelbehörden mit mehreren nachgeordneten Dienststellen und
  • die Hauptschwerbehindertenvertretung bei den obersten Dienstbehörden.

Voraussetzungen

Wenigstens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen müssen nicht nur vorübergehend beschäftigt sein.

Wahlberechtigt sind alle schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte Beschäftigte. Die Wahlberechtigung besteht unabhängig von Beschäftigungsdauer und Alter.

Wenn die Zahl von wenigstens fünf schwerbehinderten Menschen nicht erreicht wird, dann ist eventuell die Zusammenfassung eines Betriebes oder einer Dienststelle mit anderen Betrieben des gleichen Arbeitgebers bzw. Dienststellen möglich. Das kann nur mit einem räumlich nahe liegenden Betrieb desselben Arbeitgebers oder mit einer räumlich nahe liegenden und grundsätzlich gleichstufigen Dienststelle derselben Verwaltung erfolgen.

Verfahrensablauf

In Betrieben oder Dienststellen, in denen weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt und die Betriebs- Dienststellenteile räumlich naheliegend sind, ist die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren durchzuführen. Dabei wird zu einer Wahlversammlung der schwerbehinderten Menschen eingeladen. In der Versammlung wird dann ein Wahlleiter gewählt, der die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und mindestens eines stellvertretenden Mitglieds im weiteren Verlauf der Versammlung durchführt.

Ab 50 wahlberechtigten Personen oder räumlicher Entfernung der Betriebs- beziehungsweise Dienststellenteile muss das förmliche Wahlverfahren durchgeführt werden.

Dafür bestellt die bisherige Schwerbehindertenvertretung einen Wahlvorstand aus drei volljährigen Beschäftigten. Wenn keine Schwerbehindertenvertretung vorhanden ist, können der Betriebs- oder Personalrat, drei Wahlberechtigte oder das Integrationsamt zu einer Versammlung der Wahlberechtigten einladen. In dieser Versammlung wählen sie dann den dreiköpfigen Wahlvorstand. Der Wahlvorstand muss anschließend die Wahl einleiten und dafür sorgen, dass sie ordnungsgemäß abläuft.

Fristen

Möglichst unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen zur Wahl

Unterlagen

Verzeichnis der Wahlberechtigten (vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen)

Kosten

Die entstehenden Kosten für die Wahl muss der Arbeitgeber bzw. der Dienstherr tragen. Die Höhe des Aufwands ist abhängig von der Art des Wahlverfahrens und der Zahl der Wahlberechtigten.

Bearbeitungsdauer

  • Vereinfachtes Wahlverfahren circa 3-4 Wochen
  • Förmliches Wahlverfahren circa 9 Wochen unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Fristen

Bezugsort

Standort des Betriebes bzw. der Dienststelle

Sonstiges

Ein Wahlrecht zwischen vereinfachtem und förmlichem Wahlverfahren besteht nicht. Es ist das Wahlverfahren anzuwenden, dessen Voraussetzungen im jeweiligen Betrieb bzw. in der jeweiligen Dienststelle gegeben sind.

Zuständigkeit

die bisherige Schwerbehindertenvertretung

Ist in einem Betrieb oder einer Dienststelle noch keine Schwerbehindertenvertretung gewählt, so können der Betriebs- oder Personalrat oder drei Wahlberechtigte die Wahl organisieren. Das für den Betrieb oder die Dienststelle zuständige Integrationsamt kann die Wahl einleiten.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales, beauftragt vom Sozialministerium, hat dessen ausführliche Fassung am 31.03.2022 freigegeben.