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Stadt Burladingen

Schornsteinfeger

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch müssen Sie bei einigen Gewerben besondere Zulassungsvoraussetzungen beachten.

Dies gilt auch für Ihr zulassungspflichtiges Handwerk:

http://www.burladingen.de//rathaus-service/buergerservice/lebenslagen