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Stadt Burladingen

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist ein Förderprogramm. Hierdurch werden sowohl private als auch gewerbliche Projekte in den verschiedenen Förderschwerpunkten bezuschusst.

Die Stadt Burladingen darf sich für den Zeitraum 2022-2026 ELR-Schwerpunktgemeinde nennen.

Das Förderprogramm greift in allen Stadtteilen lediglich der Kernort ist bei Privatmaßnahmen wegen des bestehenden Sanierungsgebiets „Südliche Kernstadt“ außen vor.

Die Ziele im Förderprogramm sind:

  • Schaffung / Modernisierung von Wohnraum
  • Sicherung der Grundversorgung
  • Touristische Komponenten
  • Innenentwicklung / Stärkung der Ortskerne
  • Umweltschutz, Nachverdichtung (Eindämmung Ressourcenverbrauch), Landschaftsverbrauch 

Grundsätzliches:

  • Förderung in Form eines Zuschusses.
  • Antragseinreichung bei der Gemeinde: Vorhaben muss bei der Antragstellung konkret ausgearbeitet sein d.h. möglichst bauantragsgleiche Pläne plus eine Kostenschätzung nach DIN 276.
  • Bei kleinen Vorhaben auch Angebote von Handwerkern möglich.
  • Die Anträge können immer bis August des laufenden Jahrs eingereicht werden. Die Programmentscheide erfolgen dann im kommenden Jahr im März.
  • Baumaßnahme darf erst nach Eingang des Zuwendungsbescheides begonnen werden.

Voraussetzungen:

  • keine Bewilligung von Zuwendungen unter 5.000 €
  • ökologische Komponenten (Energie- u. umweltfreundliche Bauweise, Verwendung nachwachsender Rohstoffe etc.)
  • Keine Inanspruchnahme weiterer Landesförderungen bzw. Doppelförderung möglich
  • Antragsteller muss i.d.R. Eigentümer des Gebäudes/ der Wohnung/ des Betriebs sein
  • Wohnvorhaben im Ortskern sowie angrenzende Siedlungsgebiete der 60er-Jahre

Nicht förderfähig sind insbesondere:

  • Mehrwertsteuer sowie Eigenleistungen und unentgeltliche Drittleistungen
  • Mietwohnungen im Neubauvorhaben
  • Modernisierung, Umbau oder Neubau von Kurhäusern, Krankenhäuser, Schulen, Alten- und Pflegeheimen sowie Betreuungseinrichtungen und Sportstätten
  • Neubau von Rathäusern und Kindergärten
  • Fahrzeuge mit Straßenverkehrszulassung im Förderschwerpunkt Arbeiten
  • Investitionen über Mietkauf, Leasing oder vergleichbare Instrumente

Förderschwerpunkte:

WOHNEN (Hauptförderschwerpunkt)

  • Umnutzung / Modernisierung vorhandener Gebäude zur Schaffung zeitgemäßer Wohnverhältnisse, Baulückenschluss (Neubau) zur Eigennutzung

ARBEITEN

  • Projekte zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Sicherung sowie Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Betriebserweiterungen, Neuansiedlungen sowie Unterstützung von kleinen und mittleren Betrieben oder Entflechtung unverträglicher Gemengelagen

GRUNDVERSORGUNG

  • gewerbliche Projekte zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung mit Waren und Dienstleistungen im Umkreis von 50 km

Die Fördersätze und Höchstbeträge für die einzelnen Projektarten können beim Regierungspräsidium Tübingen (PDF-Datei) eingesehen werden.

Dokumente & Informationen zur Antragstellung:

http://www.burladingen.de//rathaus-service/finanzen/elr