Feuerwehr: Stadt Burladingen

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Feuerwehr

Feuerwehr

Die Feuerwehr hilft nicht "nur" bei Bränden, sondern auch bei öffentlichen Notständen. Daneben leistet sie technische Hilfe zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen und wirkt zudem im Katastrophenschutz mit.

Achtung: Die Notrufnummer für die Feuerwehr und den Rettungsdienst ist die 112.

Das deutsche Feuerwehrsystem beruht überwiegend auf Ehrenamtlichkeit. Städte und Gemeinden verfügen in der Regel über eine Freiwillige Feuerwehr. Nur in Städten ab 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind Berufsfeuerwehren die Regel. Jugendliche haben die Möglichkeit, sich in den Jugendfeuerwehren zu engagieren. Zudem gibt es häufig eine Altersabteilung bei der Freiwilligen Feuerwehr.

Zusätzlich können Betriebe und Verwaltungen, in denen besondere Gefahren bestehen, Werkfeuerwehren gründen.

Als Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr können Sie ehrenamtlich im Notfall helfen.

Vertiefende Informationen

Nach einem Brand

    An erster Stelle steht nach einem Brand Ihre medizinische Versorgung. Wenn Sie oder eine andere betroffene Person sich unwohl fühlen oder Rauch eingeatmet haben, sollte der Rettungsdienst informiert beziehungsweise sofort ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden.

    Bei einem Brand entstehen in der Regel gesundheitsgefährdende Schadstoffe. Wenn ein Brand in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung gelöscht wurde, haben sich dort Rußpartikel gebildet, die sich mit diesen Schadstoffen verbunden haben.
    Betreten Sie daher die vom Brand betroffenen Räume erst nach Rücksprache mit der Feuerwehr oder der Polizei. Halten Sie sich dort nur so lange wie nötig auf.

    Wichtig ist auch, dass Sie den entstandenen Ruß nicht verschleppen. Wenn Sie Ihre Wohnung dauerhaft verlassen müssen, sollten Sie daher nur Wertgegenstände und wichtige Dokumente mitnehmen.

    Hinweis: Ist Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht direkt von dem Brand betroffen und nur leicht verraucht, können Sie unter Umständen nach sorgfältiger Lüftung wieder dorthin zurückkehren.

    Informieren Sie nach einem Brand so schnell wie möglich Ihre Gebäudeversicherung oder Hausratsversicherung. Bei einer Mietwohnung informieren Sie bitte Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin. Erst nach Rücksprache mit der Versicherung kann mit der Sanierung und mit der Entsorgung der Brandrückstände begonnen werden.

    Vorbeugender Brandschutz

      Um einem Brand vorzubeugen, können Sie verschiedene Maßnahmen zu Ihrem Schutz ergreifen.
      Seien Sie aufmerksam im Umgang mit Feuer und Elektrizität. Die häufigsten „Brandstifter“ im Haushalt sind beispielsweise:

      • Zigaretten
      • Kerzen, die unbeaufsichtigt abbrennen
      • Elektrogeräte, wie beispielsweise Fernseher, Heizlüfter oder Heizdecken, die unsachgemäß genutzt werden (z.B. abgeknickte Kabel, unbeaufsichtigter Betrieb, kein Sicherheitsabstand zu Möbeln und Gardinen)
      • Mehrfachsteckdosen, die bei elektrischer Überlastung erhitzen
        Es sollte an Mehrfachsteckdosen kein Gerät mit hoher Stromaufnahme wie beispielsweise Waschmaschine oder Geschirrspüler angeschlossen werden.
      • Kaminfeuer, Kamin- und Kachelöfen
        Kamine und Kachelöfen dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn diese vorher ein Schornsteinfeger auf Brandsicherheit und sicherer Abgasführung überprüft hat.
      • Grillen in Innenräumen wie z.B. im Wintergarten oder auf Balkonen
        Dies kann außerdem tödlich enden. Die entstehenden Verbrennungsgase sind tödlich.
      • in Leinöl getränkte Stofflappen
        Diese sind lange nach der Verwendung brennbar und können sich selbst entzünden. Sie sollten in nicht brennbaren, luftdicht verschließbaren Behältern gelagert werden.
      • nicht abgeschaltete Bügeleisen

      Feste wie Weihnachten, Silvester oder Ostern fordern Ihre besondere Aufmerksamkeit. Unsachgemäßer Umgang mit Adventskränzen, Weihnachtsbäumen oder Silvesterraketen führen jedes Jahr wieder zu Bränden.

      Achtung: Das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen ist in Baden-Württemberg aufgrund ihrer hohen Brandgefahr verboten. Verstöße gegen das Verbot werden mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet. Himmelslaternen sind mit einer Flamme bestückte Papierlampions. Sie werden auch "Kong-Ming-Laterne", "Sky-Laterne", "Skyballon", "Glückslaterne", "Wunschlaterne" oder "Fluglaterne" genannt.

      Effektiven Schutz bietet die Installation eines Rauchmelders. Er warnt Sie rechtzeitig bei Auftreten eines Brandes vor dem gefährlichen Brandrauch. Dies ist besonders nachts von großer Bedeutung, da schon das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann.

      Auch Feuerlöscher und Feuerlöschdecken sind in vielen Haushalten keine Seltenheit mehr. Mit beiden können Sie bei kleinen Bränden eine aktive Brandbekämpfung leisten. Wichtig ist, dass der Feuerlöscher und die Feuerlöschdecke leicht zugänglich aufbewahrt werden. Lesen Sie sich die Gebrauchsanweisungen gut durch und machen Sie sich schon im Voraus mit dem richtigen Gebrauch vertraut.

      Achten Sie auch darauf, dass Rettungswege nicht versperrt werden. Im Fall eines Brandes sollten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus so schnell wie möglich verlassen können. Auch sollte der Einsatz der Feuerwehr nicht durch Hindernisse erschwert werden.

      Vertiefende Informationen

      Freiwillige Feuerwehr - Mitglied werden

      Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr helfen Menschen in Notsituationen. Sie möchten in der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen? Dazu benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Wenden Sie sich einfach an die Freiwillige Feuerwehr in Burladingen.

      Zuständige Stelle:
      Freiwillige Feuerwehr Burladingen

      Leistungsdetails

      Voraussetzungen:

      Die Aufnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen

      • mindestens 17 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitarbeiten),
      • über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
      • sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
      • dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (zum Beispiel Brandstiftung) verstoßen haben.

      Verfahrensablauf:

      Um bei der Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen zu werden, nehmen Sie Kontakt mit unserer Gemeindefeuerwehr auf.

      Wenn Sie in die Feuerwehr aufgenommen werden, erhalten Sie eine fundierte Grundausbildung.
      Danach sollten Sie an den regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen.
      Je nach Eignung und persönlichen Wünschen können Sie auch zusätzliche Lehrgänge besuchen.
      Hinweis: Die Aufnahme erfolgt für die ersten 12 Monate auf Probe.

      Fristen:

      Es gibt keine Fristen

      Erforderliche Unterlagen:

      Sie benötigen keine speziellen Unterlagen

      Kosten:

      Es entstehen Ihnen keine Kosten. Die Stadt Burladingen stellt Ihnen die benötigte Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung und trägt auch die Ausbildungskosten.

      Vertiefende Informationen:

      Thema "Feuerwehr" auf der Internetseite des Innenministeriums Baden-Württemberg

      Rechtsgrundlage:

      Infobereiche