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Stadt Burladingen

Im Detail

Das Sachgebiet der Ortspolizeibehörde gehört zur Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Ortspolizeibehörden sind die Gemeinden die neben dem Polizeivollzugsdienst die polizeilichen Aufgaben der allgemeinen Gefahrenabwehr wahrnehmen. Hierzu zählen ganz allgemein die Abwendung von Störungen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Aufgaben der Ortspolizeibehörde umfassen z.B. die Erteilung von Platzverweisen bei häuslicher Gewalt, die Erteilung von sonstigen polizeilichen Standardmaßnahmen, Aufenthaltsverboten und sonstiger polizeilicher Verfügungen nach den aktuell gültigen Gesetzen und Rechtsverordnungen. Für weitere Fragen zur Öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Beteiligung und Information der Öffentlichkeit im Rahmen der Umsetzung der Badegewässerverordnung (BadegVO)

Auf Grund der Badegewässerverordnung erstellt die Stadtverwaltung Burladingen eine Badegewässerliste, welche regelmäßig zum Anfang eines Jahres überprüft und aktualisiert wird.
Aufgenommen in die Liste sind 2 Bademöglichkeiten, die 2008 zusammen mit dem Themenwanderweg zwischen Burladingen-Hörschwag und Stetten angelegt wurden.
Bei der Entwicklung der Badestellen ist eine rege Beteiligung der Bevölkerung und der Nutzer der Badegewässer vorgesehen, welche Vorschläge, Wünsche und Beschwerden rund um die Badegewässer einbringen können. Entsprechende Beiträge können schriftlich beim Hauptamt der Stadtverwaltung Burladingen, Hauptstraße 49, 72393 Burladingen oder bei den beiden Ortschaftsverwaltungen in Hörschwag und Stetten eingereicht werden.

Weitere Informationen über die Badegewässer beim Themenwanderweg können Sie zur Badesaison der städtischen Homepage www.burladingen.de unter der Rubrik Freizeit – Themenwanderweg oder den Ausgaben des Amtsblatts entnehmen.

Stadtverwaltung Burladingen

Dienstleistungen

http://www.burladingen.de//rathaus-service/ordnungsamt/ortspolizeibehoerde