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Stadt Burladingen

In der Übersicht

Die Stadtverwaltung Burladingen ist als örtliche Straßenverkehrsbehörde zuständig für alle vorübergehenden und dauerhaften Maßnahmen zur Verkehrsregelung auf den Gemeindestraßen im Stadtgebiet. Dies beinhaltet auch Genehmigungen von Baustellen und Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum. Für Maßnahmen auf klassifizierten Straßen, wie Kreisstraßen, Landesstraßen und Bundesstraßen ist weiterhin das Verkehrsamt Zollernalbkreis zuständig.

Antragsformulare

http://www.burladingen.de//rathaus-service/ordnungsamt/strassenverkehr