Anmeldung einer Eheschließung
Den perfekten Lieblingsmenschen haben Sie schon gefunden. Jetzt steht das nächste große Abenteuer an: Ihre Hochzeit! Sie haben noch viele Fragen zu Ihrem großen Tag? Keine Sorge – den wichtigsten Schritt haben Sie mit der Partnerwahl bereits gemeistert. Bei allem anderen stehen wir Ihnen als Standesamt mit Rat und Tat zur Seite.
Bevor Sie sich das Ja-Wort geben können, erfolgt die offizielle Anmeldung der Eheschließung (früher bekannt als „Aufgebot“). Dabei prüft das Standesamt, ob rechtliche Ehehindernisse vorliegen.
- Wann? Frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin
- Wo? Beim Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes
Drei Wege zu Ihrem Wunschtermin
- Digital: Ganz bequem online von zu Hause aus erledigen
- Schriftlich: Alle Unterlagen per Post an uns senden
- Persönlich: Einen Termin vereinbaren und direkt vorbeikommen
Die digitale Online-Anmeldung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Eheschließung komplett papierlos online anmelden. Das spart Ihnen Zeit und Wege.
Voraussetzungen für den Online-Dienst:
- Volljährigkeit: Sie beide sind mindestens 18 Jahre alt
- Staatsangehörigkeit: Sie besitzen beide ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft
- Geburtsort: Sie sind beide in Deutschland geboren (oder Ihre Geburt ist im deutschen Register erfasst)
- Familienstand: Sie sind ledig oder Ihre früheren Ehen/Lebenspartnerschaften wurden in Deutschland geschlossen und wieder aufgelöst
- Kinder: Sie haben keine gemeinsamen Kinder oder die gemeinsamen Kinder sind in Deutschland registriert
Was Sie für die Online-Anmeldung brauchen:
- Identifikation: Ihren Online-Ausweis (Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion) oder Ihre europäische ID (eIDAS)
- PIN: Ihre selbstgewählte, 6-stellige PIN für den Online-Ausweis
- Konto: Ein BundID-Konto ist optional – Sie können den Dienst auch ganz einfach ohne Registrierung über eine Gastanmeldung nutzen
Hier geht es direkt zur Online-Anmeldung der Eheschließung
Gut zu wissen: Unser Online-Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Sie finden dort eine ausführliche Erklärung zum Ablauf, zu den benötigten Unterlagen und zu den anfallenden Gebühren.
Hinweis: Bei verschiedengeschlechtlichen Paaren geben Sie aus technischen Gründen bitte die Daten des Ehemanns als erstes ein.
Die schriftliche Anmeldung
Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Online-Anmeldung nicht oder möchten Ihre Unterlagen lieber auf dem Postweg einreichen? Das ist kein Problem. Sie können die Eheschließung auch schriftlich bei uns beantragen.
So funktioniert es:
- Formular nutzen: Laden Sie unsere „Anmeldung zur Eheschließung“ herunter
- Gemeinsam ausfüllen: Beide Partner müssen das Formular vollständig ausfüllen und unterschreiben
- Dokumente beifügen: Legen Sie alle geforderten Nachweise (z. B. Ausweiskopien) bei
- Postversand: Senden Sie den unterschriebenen Antrag und die Dokumente per Post an uns
Hier (PDF-Dokument, 299,62 KB, 27.08.2026) finden Sie das Formular zur schriftlichen Anmeldung der Eheschließung
Die persönliche Anmeldung
Sie möchten Ihr Anliegen lieber persönlich mit uns besprechen oder eine individuelle Beratung zu ausländischen Urkunden in Anspruch nehmen? Wir freuen uns auf Ihren Besuch im Standesamt.
So funktioniert es:
- Termin anfragen: Kontaktieren Sie uns vorab per Telefon oder E-Mail, um Ihren Wunschtermin für die Anmeldung zu vereinbaren
- Unterlagen mitbringen: Welche Dokumente Sie im Original zum Termin mitbringen müssen, teilen wir Ihnen vorab bei der Terminvereinbarung individuell mit (z. B. Personalausweise, Geburtsurkunden)
- Gemeinsam vorsprechen: Grundsätzlich sollten Sie beide persönlich erscheinen
Rechts finden Sie unsere Kontaktdaten und aktuellen Öffnungszeiten
Was passiert, wenn einer nicht mitkommen kann? Ist ein Partner am Tag der Anmeldung verhindert, kann der andere Partner die Eheschließung allein anmelden. Dafür ist zwingend eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) des verhinderten Partners notwendig.
Vollmacht / Beitrittserklärung
Kann einer von Ihnen beiden nicht persönlich zur Anmeldung der Eheschließung mitkommen? Kein Problem. Mit einer Beitrittserklärung bevollmächtigen Sie Ihren Partner, die Eheschließung allein anzumelden.
Hier (PDF-Dokument, 184,52 KB, 27.08.2026) finden Sie das Formular zur Beitrittserklärung
Wichtig zu wissen: Die Beitrittserklärung muss vom verhinderten Partner vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben werden. Bringen Sie zum Termin bitte auch den Original-Ausweis des verhinderten Partners mit.
Weitere Online-Services unseres Standesamts
Neben der Anmeldung zur Eheschließung können Sie viele weitere Anliegen rund um Ihre Partnerschaft flexibel und bequem von zu Hause aus erledigen. Auch hierfür nutzen Sie ganz einfach Ihren Online-Ausweis (eID) und wenn vorhanden Ihr BundID-Konto.
Bestellung von Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden: hier
Beantragung eines Ehefähigkeitszeungnisses: hier
Unsere digitalen Zusatzleistungen:
- Ehe im Ausland: Sie planen eine Hochzeit außerhalb Deutschlands? Hier können Sie vorab Ihr deutsches Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Heirat im Ausland nachbeurkunden: Sie haben bereits im Ausland geheiratet? Lassen Sie Ihre Eheschließung hier nachträglich in das deutsche Register eintragen
- Urkunden anfordern: Sie sind bereits verheiratet oder verpartnert? Bestellen Sie Ihre Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden schnell und digital
Gut zu wissen: Für diese digitalen Services benötigen Sie zur Identifikation Ihren Online-Ausweis oder Ihre europäische ID. Sollte in Einzelfällen doch ein persönlicher Besuch oder das Nachreichen von Originaldokumenten nötig sein, informieren wir Sie dazu direkt im Verfahren.