Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses: Stadt Burladingen

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Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Sie möchten im Ausland heiraten? Herzlichen Glückwunsch zu diesem spannenden Schritt! Damit Ihre Hochzeit im Ausland reibungslos stattfinden kann, verlangen viele Staaten ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Bei allen Fragen rund um dieses Dokument stehen wir Ihnen als Standesamt mit Rat und Tat zur Seite.

Mit dem Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt das deutsche Standesamt, dass für Sie beide nach deutschem Recht kein Ehehindernis (wie eine bestehende Ehe) vorliegt. In dem Ehefähigkeitszeugnis sind beide Verlobte aufgeführt, dies bedeutet, dass wie bei einer Eheschließung in Deutschland die erforderlichen Dokumente und Urkunden von beiden Verlobten vorzulegen und zu prüfen sind.

Informieren Sie sich bitte vorab genau über die Bestimmungen des Landes, in dem Sie heiraten möchten!

Grundsätzlich gilt für Eheschließungen im Ausland:

Ihre Eheschließung ist zum Beispiel grundsätzlich gültig, wenn die Trauung in der für das Land vorgeschriebenen Ortsform von den dafür zuständigen Stellen durchgeführt wurde.

In Deutschland gibt es keine spezielle Stelle, die Ihre ausländische Heiratsurkunde offiziell anerkennt. Vielmehr ist es so, dass jede Behörde im Rahmen ihrer Vorschriften selbst darüber entscheidet in welcher Form sie Ihre Heiratsurkunde akzeptiert.

Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten für Deutsche gegeben sind, besteht für Sie die Möglichkeit nach der Eheschließung mit Ihrer Heiratsurkunde zum Standesamt zu gehen und eine gemeinsame Namenserklärung abzugeben. Erkundigen Sie sich bitte unbedingt vorher bei Ihrem zuständigen Standesamt über die Möglichkeiten.

Deutsche Staatsangehörige, heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge sowie staatenlose Personen, können nach Eheschließung im Ausland die Nachbeurkundung im Eheregister beantragen. Dies hat den Vorteil, dass Sie dann eine deutsche Urkunde über die Eheschließung im Ausland haben in der auch gleichzeitig die Namensführung in der Ehe geregelt ist. Nähere Informationen erhalten Sie im Standesamt.

  • Wann? Rechtzeitig vor der geplanten Auslandshochzeit (Gültigkeit: 6 Monate)
  • Wo? Beim Standesamt Ihres aktuellen oder letzten Haupt- oder Nebenwohnsitzes in Deutschland. Haben Sie sich niemals oder nur vorübergehend in Deutschland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig

Drei Wege zu Ihrem Dokument

  • Digital: Ganz bequem online von zu Hause aus erledigen
  • Schriftlich: Alle Unterlagen per Post an uns senden
  • Persönlich: Einen Termin vereinbaren und direkt vorbeikommen
 

Die digitale Online-Beantragung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das Ehefähigkeitszeugnis komplett papierlos online beantragen. Das spart Ihnen Zeit und Wege.

Voraussetzungen für den Online-Dienst:

  • Volljährigkeit: Sie beide sind mindestens 18 Jahre alt
  • Staatsangehörigkeit: Mindestens ein Partner besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Geburtsort: Sie sind in Deutschland geboren (oder Ihre Geburt ist im deutschen Register erfasst)
  • Familienstand: Sie sind ledig oder Ihre früheren Ehen/Lebenspartnerschaften wurden im Inland aufgelöst
  • Kinder: Sie haben keine gemeinsamen Kinder oder die gemeinsamen Kinder sind in Deutschland registriert

Was Sie für die Online-Beantragung brauchen:

  • Identifikation: Ihren Online-Ausweis (Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion) oder Ihre europäische ID (eIDAS)
  • PIN: Ihre selbstgewählte, 6-stellig PIN für den Online-Ausweis
  • Konto: Ein BundID-Konto ist optional – Nutzung auch über eine Gastanmeldung möglich

Hier geht es direkt zur Online-Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses

Gut zu wissen: Unser Online-Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Sie finden dort eine ausführliche Erklärung zum Ablauf, zu den benötigten Unterlagen und zu den anfallenden Gebühren.

Hinweis: Bei verschiedengeschlechtlichen Paaren geben Sie aus technischen Gründen bitte die Daten des Ehemanns als erstes ein.

 

Die schriftliche Beantragung

Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Online-Anmeldung nicht oder möchten Ihre Unterlagen lieber auf dem Postweg einreichen? Das ist kein Problem. Sie können das Ehefähigkeitszeugnis auch schriftlich bei uns beantragen.

So funktioniert es:

  • Formular nutzen: Laden Sie unseren „Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses“ herunter
  • Gemeinsam ausfüllen: Beide Partner müssen das Formular vollständig ausfüllen und unterschreiben
  • Dokumente beifügen: Legen Sie alle geforderten Nachweise (z. B. Ausweiskopien, Geburtsurkunden) bei
  • Postversand: Senden Sie den unterschriebenen Antrag und die Dokumente per Post an uns

Hier finden Sie das Formular zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

 

Die persönliche Beantragung

Sie möchten Ihr Anliegen lieber persönlich mit uns besprechen oder eine individuelle Beratung zu ausländischen Urkunden in Anspruch nehmen? Wir freuen uns auf Ihren Besuch im Standesamt.

So funktioniert es:

  • Termin anfragen: Kontaktieren Sie uns vorab per Telefon oder E-Mail, um Ihren Wunschtermin zu vereinbaren
  • Unterlagen mitbringen: Welche Dokumente Sie im Original mitbringen müssen, teilen wir Ihnen vorab individuell mit
  • Gemeinsam vorsprechen: Grundsätzlich sollten Sie beide persönlich erscheinen

Rechts finden Sie unsere Kontaktdaten und aktuellen Öffnungszeiten

Was passiert, wenn einer nicht mitkommen kann? Ist ein Partner am Tag der Antragstellung verhindert, kann der andere Partner das Ehefähigkeitszeugnis allein beantragen. Dafür ist zwingend eine schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners notwendig.

Vollmacht zur Antragsstellung

Kann einer von Ihnen beiden nicht persönlich zur Beantragung mitkommen? Kein Problem. Mit einer Vollmacht bevollmächtigen Sie Ihren Partner, das Ehefähigkeitszeugnis allein zu beantragen.

Hier finden Sie das Formular zur Vollmacht für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

 

Weitere Online-Services unseres Standesamts

Neben dem Ehefähigkeitszeugnis können Sie viele weitere Anliegen rund um Ihre Partnerschaft flexibel und bequem von zu Hause aus erledigen. Auch hierfür nutzen Sie ganz einfach Ihren Online-Ausweis (eID) und wenn vorhanden Ihr BundID-Konto.

Anmeldung einer Eheschließung: hier
Bestellung von Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden: hier

Unsere digitalen Zusatzleistungen:

  • Eheschließung anmelden: Sie möchten heiraten? Reichen Sie Ihre Daten und Dokumente für das „Aufgebot“ vorab bequem digital ein
  • Heirat im Ausland nachbeurkunden: Sie haben bereits im Ausland geheiratet? Lassen Sie Ihre Eheschließung hier nachträglich in das deutsche Register eintragen
  • Urkunden anfordern: Sie benötigen weitere Dokumente? Bestellen Sie Ihre Ehe-, Geburts- oder Lebenspartnerschaftsurkunden schnell und digital

Gut zu wissen: Für diese digitalen Services benötigen Sie zur Identifikation Ihren Online-Ausweis oder Ihre europäische ID. Sollte in Einzelfällen doch ein persönlicher Besuch oder das Nachreichen von Originaldokumenten nötig sein, informieren wir Sie dazu direkt im Verfahren.

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