Bestellung von Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden
Sie benötigen einen offiziellen Nachweis über Ihre Eheschließung oder Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft? Ob für Behörden, Versicherungen oder Ihre privaten Unterlagen – wir stellen Ihnen die gewünschten Dokumente schnell und unkompliziert aus.
Grundsätzlich erhalten Sie Urkunden beim Standesamt, das die Eheschließung oder Lebenspartnerschaft ursprünglich registriert hat.
- Wer? Die Personen, auf die sich die Urkunde bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlinge (Kinder, Enkel). Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse nachweisen
- Wo? Beim Standesamt des Ortes, an dem die Ehe geschlossen oder die Lebenspartnerschaft eingetragen wurde
Drei Wege zu Ihrer Urkunde
- Digital: Ganz bequem online von zu Hause aus erledigen
- Per E-Mail: Den Antrag digital ausfüllen und elektronisch einreichen
- Persönlich: Einen Termin vereinbaren und die Urkunde direkt abholen
Gesetzliche Fristen und Archivierung
Personenstandsurkunden dürfen von den Standesämtern nur innerhalb der gesetzlichen Fortführungsfristen ausgestellt werden. Nach Ablauf dieser Zeiten liegen die Daten nicht mehr beim Standesamt.
Die gesetzlichen Fortführungsfristen:
- Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre nach der Eheschließung/Verpartnerung
- Geburtenregister: 110 Jahre nach der Geburt
- Sterberegister: 30 Jahre nach dem Sterbefall
Was passiert nach Ablauf der Fristen?
- Übergabe an das Archiv: Nach Ablauf der 80 Jahre werden die Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister an das Stadtarchiv abgegeben
- Auskünfte aus dem Archiv: Sollten Sie Urkunden oder Auskünfte aus älteren Jahrgängen benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Archiv
- Zeit vor 1876 (Kirchenbücher): Für die Zeit vor Inkrafttreten des Reichspersonenstandsgesetzes (1876) stehen Eintragungen in Kirchenbüchern den staatlichen Urkunden gleich. Die kirchlichen Körperschaften sind verpflichtet, Ihnen über diese Einträge Auskunft zu erteilen.
Die digitale Online-Bestellung
Nutzen Sie unseren schnellen Online-Dienst, um Ihre Urkunden komplett papierlos zu beantragen. Das spart Ihnen Zeit, den Postweg und den Gang zum Amt.
Voraussetzungen für den Online-Dienst:
- Zuständigkeit: Die Ehe oder Lebenspartnerschaft wurde in unserem Standesamtsbezirk geschlossen und liegt innerhalb der 80-jährigen Frist.
- Berechtigung: Sie sind selbst einer der Partner, ein Elternteil oder ein Kind der betroffenen Personen.
Was Sie für die Online-Bestellung brauchen:
- Identifikation (Optional): Ihren Online-Ausweis (Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter eID-Funktion) oder Ihre europäische ID (eIDAS)
- Manuelle Eingabe: Sie besitzen keinen Online-Ausweis oder die eID-Funktion ist nicht aktiv? Kein Problem. Sie können alle erforderlichen Daten auch ganz einfach manuell im Online-Formular eintippen
- Konto: Ein BundID-Konto ist optional – Sie können den Dienst auch ohne Registrierung über eine Gastanmeldung nutzen
Hier geht es direkt zur Online-Bestellung von Urkunden
Gut zu wissen: Unser Online-Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Sie finden dort eine ausführliche Erklärung zum Ablauf, zu den benötigten Unterlagen und zu den anfallenden Gebühren.
Die Bestellung per E-Mail
Sie möchten oder können den Online-Ausweis nicht nutzen, möchten aber dennoch auf den Postweg verzichten? Sie können die Urkunden auch formlos oder per Antragsformular per E-Mail bei uns bestellen.
So funktioniert es:
- Formular nutzen: Laden Sie unseren „Antrag auf Ausstellung einer Urkunde“ herunter oder verfassen Sie eine formlose E-Mail mit allen wichtigen Angaben (Name, Geburtsdatum, Datum und Ort der Eheschließung/Verpartnerung)
- Identitätsnachweis beifügen: Fügen Sie der E-Mail zwingend eine gut lesbare Kopie oder ein Foto Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses bei (Vorder- und Rückseite). Dies ist aus Datenschutzgründen zwingend erforderlich
- Absenden: Senden Sie den Antrag und den Ausweisnachweis an unsere zentrale E-Mail-Adresse
Hier erhalten Sie das Formular zur Urkundenbestellung
Info zur Zahlungsabwicklung: Nach Eingang und Prüfung Ihrer E-Mail-Bestellung senden wir Ihnen die Urkunden zusammen mit einem Gebührenbescheid per Post zu. Sie bezahlen danach bequem per Überweisung (beim Versand ins Ausland erfolgt der Versand gegen Vorauskasse).
Die persönliche Bestellung und Abholung
Sie benötigen die Urkunde sehr dringend oder möchten Ihr Anliegen persönlich vor Ort erledigen? Wir freuen uns auf Ihren Besuch im Standesamt.
So funktioniert es:
- Termin anfragen: Kontaktieren Sie uns vorab per Telefon oder E-Mail, um einen Termin für die Urkundenbestellung zu vereinbaren.
- Dokumente mitbringen: Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass im Original mit.
- Gebühr vor Ort: Die anfallenden Gebühren können Sie direkt vor Ort mit EC-Karte bezahlen. In den meisten Fällen können Sie die Urkunde sofort mitnehmen.
Rechts finden Sie unsere Kontaktdaten und aktuellen Öffnungszeiten
Was passiert, wenn ich jemanden beauftragen möchte? Wenn Sie nicht persönlich vorbeikommen können, können Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen. Diese Person benötigt dafür eine von Ihnen unterschriebene, schriftliche Vollmacht, eine Kopie Ihres Ausweises sowie den eigenen Personalausweis.
Vollmacht zur Urkundenabholung
Möchten Sie einen Freund, Verwandten oder einen Dienstleister bevollmächtigen, Ihre Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde für Sie beim Standesamt abzuholen?
Hier finden Sie das Formular zur Vollmacht für eine Urkundenabholung.
Weitere Online-Services unseres Standesamts
Neben der Bestellung von Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden können Sie viele weitere Anliegen rund um Ihre Partnerschaft flexibel und bequem von zu Hause aus erledigen. Auch hierfür nutzen Sie ganz einfach Ihren Online-Ausweis (eID) und wenn vorhanden Ihr BundID-Konto.
Anmeldung einer Eheschließung: hier
Beantragung eines Ehefähigkeitszeungnisses: hier
Unsere digitalen Zusatzleistungen:
- Anmeldung Eheschließung: Sie möchten heiraten? Reichen Sie Ihre Daten und Dokumente für das „Aufgebot“ vorab bequem digital ein
- Ehe im Ausland: Sie planen eine Hochzeit außerhalb Deutschlands? Hier können Sie vorab Ihr deutsches Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Heirat im Ausland nachbeurkunden: Sie haben bereits im Ausland geheiratet? Lassen Sie Ihre Eheschließung hier nachträglich in das deutsche Register eintragen
Gut zu wissen: Für diese digitalen Services benötigen Sie zur Identifikation Ihren Online-Ausweis oder Ihre europäische ID. Sollte in Einzelfällen doch ein persönlicher Besuch oder das Nachreichen von Originaldokumenten nötig sein, informieren wir Sie dazu direkt im Verfahren.