Gauselfingen, seit 01.01.1974 Burladingen-Gauselfingen, liegt im oberen Fehlatal auf der Zollernalb, 697 m über NN. Der höchste Punkt ist der Wolfsgrubenbuckel mit 877,4 m über NN.
Es wird vermutet, dass unser Ort im 4. Jahrhundert gegründet wurde. Die erste urkundliche Erwähnung fand Gauselfingen 772 in einer Schenkungsurkunde eines gewissen Herrn Bleon an das Kloster Lorsch. Zeugen der Vergangenheit sind drei prähistorische Grabhügel, Gräber aus der La-Tene-Zeit, aus keltischer und frühalemannischer Zeit und 56 Adlerbrakteaten (Münzen) und 22 Heller (Münzen) sind zu nennen, die 1951 in einem unglasierten Tongefäß gefunden wurden.
Nach den Herrschaften von Hölstein (Stetten unter Holstein) und Herstenstein (Hornstein -Sigmaringen) kam Gauselfingen Ende des 15. Jahrhunderts in den Besitz der Zollergrafen und ab 1544 gehörten 21 Einwohner zum ersten Mal dem Amt Burladingen an. Das bettelarme Dorf hatte 1693 - 64, 1780 - 280 und 1871 schon 561 Einwohner. Grafschaften und Fürstentümer lösten einander ab und ab 1848/49 huldigte man Preußens Krone und König Wilhelm dem IV auf der Zollernburg. Die Oberämter Hechingen und Gammertingen haben ebenfalls einen Platz in der Geschichte Gauselfingens.


Zu Beginn dieses Jahrhunderts begann durch den Bahnanschluss um 1910 die positive wirtschaftliche und industrielle Entwicklung des bis dahin bettelarmen Albdorfes. Wirker und Stricker bauten eine Textilindustrie auf, in der ein Teil der 1939 - 632 Einwohner bereits Beschäftigung fanden. Nach dem Krieg entwickelte sich Gauselfingen schnell zu einem reinen Industrieort, in dem sich die Einheimischen die Arbeitsplätze aussuchen konnten und zwischen 1965 und 1980 pendelten täglich rund 200 auswärtige Arbeitskräfte bei uns ein und weitere 200 wurden in Filialbetrieben in der Umgebung beschäftigt. Aus der wirtschaftlichen Nachkriegs-Blütezeit entwickelte sich ein moderner Industrie-Ort und Gauselfingen brachte eine ganzheitliche örtliche Infrastruktur mit ca. 1.250 Einwohnern und 923 ha Fläche, davon ca. 650 ha Wald, am 1.1.1974, in die nun aus 9 Teilorten bestehende Flächengemeinde Burladingen ein. Die Strukturkrise der Textilindustrie hat Gauselfingen in den letzten Jahren besonders hart getroffen. Alle Betriebe der Vor- und erfolgreichen Nachkriegszeit gibt es heute nicht mehr. Handel, Handwerk und Neugründungen schaffen heute begrenzt neue Arbeitsplätze und die Gemeinde ist heute kein unangenehmer Wohnort. Bauinteressenten steht ausreichend und preiswertes kommunales Bauland zur Verfügung.
Das kulturelle Leben in Gauselfingen wird überwiegend von den örtlichen Vereinen gestaltet. Ein Musikverein, Gesangverein, Jugendclub, Turn- und Sportverein, Narrenzunft, Kleintierzuchtverein, Motorradclub und die Freiwillige Feuerwehr bieten u. a. auch Gelegenheit zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung.
Albstadtwerke GmbH: Zählerstand selbst ablesen - Aufruf zur elektronischen Zählerstandübermittlung
Die Albstadtwerke GmbH informiert über die Ablesung 2025:
ZÄHLERSTAND SELBST ABLESEN
Aufruf zur elektronischen Zählerstandübermittlung
Die Zählerstände für die Jahresverbrauchsabrechnung können Sie wie gewohnt selbst ablesen und elektronisch übermitteln. Die Kundenselbstablesung ermöglicht Flexibilität bei der Ablesung und verhindert, dass der Verbrauch geschätzt werden muss.
Dies betrifft die Erdgaszähler der Albstadtwerke in Burladingen.
Alle notwendigen Daten finden Sie auf Ihrem persönlichen Anschreiben, welches Ihnen ab dem 28.11.2025 postalisch oder per E-Mail zugeht.
Wir machen Ihnen die Zählerstands-Übermittlung leicht.
Ihnen stehen mehrere Wege zur Verfügung:
- Online-Zugang
Der Zählerstand kann über eine Online-Eingabemaske inklusive aktuellem Foto
des Zählerstands übermittelt werden. Alternativ können Sie die kameragestützte Zählerstanderkennung mit Ihrem Smartphone oder Tablet nutzen.
Die Eingabemaske kann direkt aufgerufen werden, wenn der Kunde mit einem Smartphone oder Tablet den erhaltenen QR-Code scannt.
Die Ablesekarte kann als Bild über WhatsApp gemeldet werden.
- Postweg
Die Ablesekarte kann auf dem Postweg portofrei zurückgesendet werden.
- Telefonisch
Die Übermittlung des Zählerstands kann zudem telefonisch erfolgen.
Bitte teilen Sie uns Ihre Zählerstände bis zum 19.12.2025 mit.
Für die Erstellung einer korrekten Jahresrechnung ist die Übermittlung Ihrer
Zählerstände erforderlich – Sie vermeiden damit Hochrechnungen.
Wichtige Hinweise:
Sollten wir bis zu diesem Termin keine Zählerstände erhalten haben, werden diese geschätzt. Als Ihr zuständiger Netzbetreiber sind wir für die Ermittlung Ihrer Zählerstände gesetzlich verpflichtet – unabhängig von welchem Lieferanten Sie versorgt werden.
Ihre Zählerstände leiten wir an Ihren Lieferanten weiter.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
Ihre Albstadtwerke GmbH

