Gauselfingen, seit 01.01.1974 Burladingen-Gauselfingen, liegt im oberen Fehlatal auf der Zollernalb, 697 m über NN. Der höchste Punkt ist der Wolfsgrubenbuckel mit 877,4 m über NN.
Es wird vermutet, dass unser Ort im 4. Jahrhundert gegründet wurde. Die erste urkundliche Erwähnung fand Gauselfingen 772 in einer Schenkungsurkunde eines gewissen Herrn Bleon an das Kloster Lorsch. Zeugen der Vergangenheit sind drei prähistorische Grabhügel, Gräber aus der La-Tene-Zeit, aus keltischer und frühalemannischer Zeit und 56 Adlerbrakteaten (Münzen) und 22 Heller (Münzen) sind zu nennen, die 1951 in einem unglasierten Tongefäß gefunden wurden.
Nach den Herrschaften von Hölstein (Stetten unter Holstein) und Herstenstein (Hornstein -Sigmaringen) kam Gauselfingen Ende des 15. Jahrhunderts in den Besitz der Zollergrafen und ab 1544 gehörten 21 Einwohner zum ersten Mal dem Amt Burladingen an. Das bettelarme Dorf hatte 1693 - 64, 1780 - 280 und 1871 schon 561 Einwohner. Grafschaften und Fürstentümer lösten einander ab und ab 1848/49 huldigte man Preußens Krone und König Wilhelm dem IV auf der Zollernburg. Die Oberämter Hechingen und Gammertingen haben ebenfalls einen Platz in der Geschichte Gauselfingens.


Zu Beginn dieses Jahrhunderts begann durch den Bahnanschluss um 1910 die positive wirtschaftliche und industrielle Entwicklung des bis dahin bettelarmen Albdorfes. Wirker und Stricker bauten eine Textilindustrie auf, in der ein Teil der 1939 - 632 Einwohner bereits Beschäftigung fanden. Nach dem Krieg entwickelte sich Gauselfingen schnell zu einem reinen Industrieort, in dem sich die Einheimischen die Arbeitsplätze aussuchen konnten und zwischen 1965 und 1980 pendelten täglich rund 200 auswärtige Arbeitskräfte bei uns ein und weitere 200 wurden in Filialbetrieben in der Umgebung beschäftigt. Aus der wirtschaftlichen Nachkriegs-Blütezeit entwickelte sich ein moderner Industrie-Ort und Gauselfingen brachte eine ganzheitliche örtliche Infrastruktur mit ca. 1.250 Einwohnern und 923 ha Fläche, davon ca. 650 ha Wald, am 1.1.1974, in die nun aus 9 Teilorten bestehende Flächengemeinde Burladingen ein. Die Strukturkrise der Textilindustrie hat Gauselfingen in den letzten Jahren besonders hart getroffen. Alle Betriebe der Vor- und erfolgreichen Nachkriegszeit gibt es heute nicht mehr. Handel, Handwerk und Neugründungen schaffen heute begrenzt neue Arbeitsplätze und die Gemeinde ist heute kein unangenehmer Wohnort. Bauinteressenten steht ausreichend und preiswertes kommunales Bauland zur Verfügung.
Das kulturelle Leben in Gauselfingen wird überwiegend von den örtlichen Vereinen gestaltet. Ein Musikverein, Gesangverein, Jugendclub, Turn- und Sportverein, Narrenzunft, Kleintierzuchtverein, Motorradclub und die Freiwillige Feuerwehr bieten u. a. auch Gelegenheit zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung.
Zollernalbkreis spricht Wasserentnahmeverbot aus
Zollernalbkreis spricht Wasserentnahmeverbot aus
Kaum Niederschläge, hohe Temperaturen: Vor diesem Hintergrund hat das Landratsamt Zollernalbkreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern vorübergehend untersagt. Diese tritt am 19. Juni 2026 in Kraft und gilt bis 30. September 2026.
Die anhaltend niederschlagsarme Witterung sowie die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen haben in der Region zu einer ausgeprägten Niedrigwassersituation geführt. Geringe Abflüsse in Bächen, Flüssen und Seen sowie sinkende Grundwasserstände sind die Folge. In Verbindung mit der sommerlichen Witterung steigen die Wassertemperaturen, während die Sauerstoffgehalte in den Fließgewässern sinken. Die Gewässerökosysteme geraten dadurch zunehmend unter Druck. Eine kurzfristige Entspannung der Situation ist derzeit nicht absehbar.
Gemeinsam haben sich die Landratsämter Zollernalbkreis sowie der Landkreise Sigmaringen, des Schwarzwald-Baar-Kreises und Tuttlingen abgestimmt und beschlossen, Allgemeinverfügungen zu erlassen, die Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern einschränken oder untersagen. Ziel ist es, den Wasserhaushalt zu stabilisieren und die Gewässer als Lebensraum zu schützen. Bereits geringe Entnahmemengen können in der aktuellen Situation in ihrer Summenwirkung zu erheblichen Beeinträchtigungen führen und sind daher nicht mehr zulässig. Das Landratsamt appelliert an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen und den Verbrauch auf das notwendige Maß zu beschränken.
Im Zollernalbkreis ist der wasserrechtliche Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern untersagt – so das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, die Entnahme von Wasser in geringen Mengen für Privatpersonen, die Land- und die Forstwirtschaft und den Gartenbau sowie das Entnehmen mittels Pumpen oder ähnlichen Einrichtungen. Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme aus einem oberirdischen Gewässer zulassen, werden bis zum Außerkraftsetzen der Allgemeinverfügung widerrufen. Auf Antrag kann die Wasserbehörde Ausnahmen erteilen (Kontakt: umweltamt(@)zollernalbkreis.de). Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises – www.zollernalbkreis.de - abrufbar. Aktuelle Informationen zur Niedrigwassersituation in Baden-Württemberg stehen bereit auf https://niz.baden-wuerttemberg.de/.


