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Stadt Burladingen

Gauselfingen, seit 01.01.1974 Burladingen-Gauselfingen, liegt im oberen Fehlatal auf der Zollernalb, 697 m über NN. Der höchste Punkt ist der Wolfsgrubenbuckel mit 877,4 m über NN.

Es wird vermutet, dass unser Ort im 4. Jahrhundert gegründet wurde. Die erste urkundliche Erwähnung fand Gauselfingen 772 in einer Schenkungsurkunde eines gewissen Herrn Bleon an das Kloster Lorsch. Zeugen der Vergangenheit sind drei prähistorische Grabhügel, Gräber aus der La-Tene-Zeit, aus keltischer und frühalemannischer Zeit und 56 Adlerbrakteaten (Münzen) und 22 Heller (Münzen) sind zu nennen, die 1951 in einem unglasierten Tongefäß gefunden wurden.

Nach den Herrschaften von Hölstein (Stetten unter Holstein) und Herstenstein (Hornstein -Sigmaringen) kam Gauselfingen Ende des 15. Jahrhunderts in den Besitz der Zollergrafen und ab 1544 gehörten 21 Einwohner zum ersten Mal dem Amt Burladingen an. Das bettelarme Dorf hatte 1693 - 64, 1780 - 280 und 1871 schon 561 Einwohner. Grafschaften und Fürstentümer lösten einander ab und ab 1848/49 huldigte man Preußens Krone und König Wilhelm dem IV auf der Zollernburg. Die Oberämter Hechingen und Gammertingen haben ebenfalls einen Platz in der Geschichte Gauselfingens.

Zu Beginn dieses Jahrhunderts begann durch den Bahnanschluss um 1910 die positive wirtschaftliche und industrielle Entwicklung des bis dahin bettelarmen Albdorfes. Wirker und Stricker bauten eine Textilindustrie auf, in der ein Teil der 1939 - 632 Einwohner bereits Beschäftigung fanden. Nach dem Krieg entwickelte sich Gauselfingen schnell zu einem reinen Industrieort, in dem sich die Einheimischen die Arbeitsplätze aussuchen konnten und zwischen 1965 und 1980 pendelten täglich rund 200 auswärtige Arbeitskräfte bei uns ein und weitere 200 wurden in Filialbetrieben in der Umgebung beschäftigt. Aus der wirtschaftlichen Nachkriegs-Blütezeit entwickelte sich ein moderner Industrie-Ort und Gauselfingen brachte eine ganzheitliche örtliche Infrastruktur mit ca. 1.250 Einwohnern und 923 ha Fläche, davon ca. 650 ha Wald, am 1.1.1974, in die nun aus 9 Teilorten bestehende Flächengemeinde Burladingen ein. Die Strukturkrise der Textilindustrie hat Gauselfingen in den letzten Jahren besonders hart getroffen. Alle Betriebe der Vor- und erfolgreichen Nachkriegszeit gibt es heute nicht mehr. Handel, Handwerk und Neugründungen schaffen heute begrenzt neue Arbeitsplätze und die Gemeinde ist heute kein unangenehmer Wohnort. Bauinteressenten steht ausreichend und preiswertes kommunales Bauland zur Verfügung.

Das kulturelle Leben in Gauselfingen wird überwiegend von den örtlichen Vereinen gestaltet. Ein Musikverein, Gesangverein, Jugendclub, Turn- und Sportverein, Narrenzunft, Kleintierzuchtverein, Motorradclub und die Freiwillige Feuerwehr bieten u. a. auch Gelegenheit zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung.

Das Ordnungsamt informiert: Schneeräumen, Streuen und anderes

Artikel vom 02.11.2023

Das Ordnungsamt informiert: Schneeräumen, Streuen und anderes

Der Winter hat zwar noch nicht begonnen aber mit ihm kommt auch die Räum- und Streupflicht wieder auf uns zu. Deshalb möchten wir Sie vorab auf unsere Streupflichtsatzung hinweisen.

Die Winterdienste werden wieder fast rund um die Uhr im Einsatz sein um die Straßen und Gehwege nach aller Möglichkeit frei zu halten. Überall gleichzeitig können sie nicht sein. Hier hoffen wir auf Ihr Verständnis.

Um Verkehrsgefährdungen und Ärger mit unseren Mitmenschen zu vermeiden, sollten bzw. müssen bestimmte Dinge beachtet werden:

  • Der Schnee darf nicht auf die Straße geschippt werden.
  • Der Schnee vom Gehweg muss am Straßenrand angehäuft werden, der von Ihrem Grundstück muss auf Ihrem Grundstück verbleiben, sollten Sie nicht ein unbebautes Grundstück in der Nähe haben und die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt haben.
  • Der Schnee darf nicht auf Grundstücke oder vor Einfahrten Ihrer Nachbarn geschippt werden.
  • Auch bei geringem Schneefall oder einer dünnen Schneeschicht muss geräumt werden.
  • Die Räumpflicht gilt auch vor unbebauten Grundstücken oder leerstehenden Häusern.
  • Bei Schnee- und Eisglätte müssen die Gehwege und die weiteren in § 3 der Streupflichtsatzung genannten Flächen sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so gestreut sein, dass sie von Fußgängern möglichst gefahrlos benützt werden können.
  • Was die Uhrzeit für das Schneeräumen betrifft, so muss wochentags morgens ab 7 Uhr und sonn- und feiertags ab 8 Uhr bis abends 21 Uhr geräumt und gestreut sein.

Als Eigentümer der Grundstücke sind Sie für die Einhaltung dieser Maßnahmen verantwortlich.

Hier noch ein Satz an unsere Hundehalter.

  • Die Hundekotbeutel behalten auch im Winter ihren Sinn. Wenn Sie den abgesetzten Hundekot Ihres Hundes unter dem Schnee verstecken – die Sonne und das Tauwetter bringen ihn wieder ans Licht. Also hier die Bitte: Hundekotbeutel benutzen und im Mülleimer entsorgen.

Ein kleiner Hinweis zum Schluss. Verstöße gegen die Räum- und Streupflichtsatzung können angezeigt und mit einem Bußgeld belegt werden.  Dies ist nur ein Auszug der Streupflichtsatzung. Die vollständige Streupflichtsatzung können Sie hier www.burladingen.de/rathaus-service/ortsrecht nachlesen.

Wir bitten Sie um Verständnis auch im Sinne Ihrer Mitbürger. Denn eines ist gewiss: Auch der kommende Winter geht vorüber!

Ordnungsamt

Stadt Burladingen

Veranstaltungen in der Ortschaft Gauselfingen

Zeitraum

      Sommerfest auf dem Huskyhof

      Datum 01.06.2024
      Uhrzeit 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr
      VeranstalterNothilfe für Polarhunde
      OrtAuffangstation Nothilfe für Polarhunde
      E-Mail schreiben
      Zur Website

      Weihnachtsmarkt der Nothilfe für Polarhunde

      Datum 30.11.2024
      Uhrzeit 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr
      VeranstalterNothilfe für Polarhunde
      OrtAuffangstation Nothilfe für Polarhunde
      E-Mail schreiben
      Zur Website

      http://www.burladingen.de//unsere-stadt/ortschaften/gauselfingen