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Stadt Burladingen

Im Quellgebiet der Starzel liegt Hausen im Killertal. Es ist das höchstgelegene Dorf des Killertals. Seine höchste Erhebung ist der Haubenberg mit 927 Meter. Die erste urkundliche Erwähnung der Gemeinde stammt aus dem Jahr 1333. Auf der Markung sind Siedlungsspuren bereits aus der Bronzezeit nachweisbar, zudem wurden umfangreiche Ansiedlungen während der römischen Besetzung festgestellt. Die Bedeutung des Albaufstiegs ins Fehlatal (Stadt Burladingen) wird durch ein römisches Kastell und eine römische Wachstation eindrucksvoll belegt.

Das Wappen der Gemeinde ist schlicht. Der silberne Wellenpfahl des Wappenschildes erinnert an die auf Gemeindemarkung verlaufende "Europäische Wasserscheide Donau - Rhein". Die Farben schwarz und Silber bezeugen die Zugehörigkeit des Dorfes zur Grafschaft Zollern.

Seit 1973 ist die ehemals selbständige Gemeinde in die Stadt Burladingen eingegliedert, die Ortschaftsverwaltung, Kindergarten und Grundschule mit Lehrschwimmbecken wurden beibehalten.

1979 wurde der Krippenbau in Hausen als Kommunale Bürgeraktion im Wettbewerb des Landes Baden-Württemberg als Hauptpreisträger ausgezeichnet. Die im 2-jährigen Turnus stattfindende Krippenschau mit mehr als 10 000 Besuchern wirkt weit über den örtlichen Raum hinaus. Eine weitere Sehenswürdigkeit stellt das Heimatmuseum im alten Schulhaus in Hausen dar. Hier ist alles zusammengetragen, was einst zum Betreiben von Landwirtschaft und Handwerk diente.

Das Ordnungsamt informiert: Schneeräumen, Streuen und anderes

Artikel vom 02.11.2023

Das Ordnungsamt informiert: Schneeräumen, Streuen und anderes

Der Winter hat zwar noch nicht begonnen aber mit ihm kommt auch die Räum- und Streupflicht wieder auf uns zu. Deshalb möchten wir Sie vorab auf unsere Streupflichtsatzung hinweisen.

Die Winterdienste werden wieder fast rund um die Uhr im Einsatz sein um die Straßen und Gehwege nach aller Möglichkeit frei zu halten. Überall gleichzeitig können sie nicht sein. Hier hoffen wir auf Ihr Verständnis.

Um Verkehrsgefährdungen und Ärger mit unseren Mitmenschen zu vermeiden, sollten bzw. müssen bestimmte Dinge beachtet werden:

  • Der Schnee darf nicht auf die Straße geschippt werden.
  • Der Schnee vom Gehweg muss am Straßenrand angehäuft werden, der von Ihrem Grundstück muss auf Ihrem Grundstück verbleiben, sollten Sie nicht ein unbebautes Grundstück in der Nähe haben und die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt haben.
  • Der Schnee darf nicht auf Grundstücke oder vor Einfahrten Ihrer Nachbarn geschippt werden.
  • Auch bei geringem Schneefall oder einer dünnen Schneeschicht muss geräumt werden.
  • Die Räumpflicht gilt auch vor unbebauten Grundstücken oder leerstehenden Häusern.
  • Bei Schnee- und Eisglätte müssen die Gehwege und die weiteren in § 3 der Streupflichtsatzung genannten Flächen sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so gestreut sein, dass sie von Fußgängern möglichst gefahrlos benützt werden können.
  • Was die Uhrzeit für das Schneeräumen betrifft, so muss wochentags morgens ab 7 Uhr und sonn- und feiertags ab 8 Uhr bis abends 21 Uhr geräumt und gestreut sein.

Als Eigentümer der Grundstücke sind Sie für die Einhaltung dieser Maßnahmen verantwortlich.

Hier noch ein Satz an unsere Hundehalter.

  • Die Hundekotbeutel behalten auch im Winter ihren Sinn. Wenn Sie den abgesetzten Hundekot Ihres Hundes unter dem Schnee verstecken – die Sonne und das Tauwetter bringen ihn wieder ans Licht. Also hier die Bitte: Hundekotbeutel benutzen und im Mülleimer entsorgen.

Ein kleiner Hinweis zum Schluss. Verstöße gegen die Räum- und Streupflichtsatzung können angezeigt und mit einem Bußgeld belegt werden.  Dies ist nur ein Auszug der Streupflichtsatzung. Die vollständige Streupflichtsatzung können Sie hier www.burladingen.de/rathaus-service/ortsrecht nachlesen.

Wir bitten Sie um Verständnis auch im Sinne Ihrer Mitbürger. Denn eines ist gewiss: Auch der kommende Winter geht vorüber!

Ordnungsamt

Stadt Burladingen

Veranstaltungen in der Ortschaft Hausen

Zeitraum

      Vogelausstellung

      Datum 16.11.2024
      Uhrzeit 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
      VeranstalterVogelfreunde Hausen im Killertal
      OrtZüchterheim
      E-Mail schreiben
      Zur Website

      Vogelausstellung

      Datum 17.11.2024
      Uhrzeit 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
      VeranstalterVogelfreunde Hausen im Killertal
      OrtZüchterheim
      E-Mail schreiben
      Zur Website

      Vogelbörse

      Datum 15.12.2024
      Uhrzeit 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
      VeranstalterVogelfreunde Hausen im Killertal
      OrtZüchterheim
      E-Mail schreiben
      Zur Website

      http://www.burladingen.de//unsere-stadt/ortschaften/hausen