Killer liegt idyllisch auf etwa 656 m Höhe, inmitten des vom Albtrauf umrahmten Killertales. Zahlreiche Wanderwege mit teils traumhaftem Ausblick laden zu Spaziergängen, Wanderungen (Jakobsweg führt durch) und Radfahren auf die Schwäbische Alb ein. Am Aussichtspunkt „Killermer Berg“ befindet sich ein Grillplatz mit Schutzhütte. Killer bietet eine gute öffentliche Anbindung mit der Bahn, was auch größere Ausflüge an den Bodensee, in den Schwarzwald und in größere Städte wie Stuttgart, Tübingen Reutlingen etc. ermöglicht.
Das Zentrum bildet die altehrwürdige Wallfahrtskirche, die der Heiligen Mutter Gottes Maria gewidmet ist.
Eine Rarität ist unser Peitschenmuseum, das heute an die einst wichtige Erwerbsquelle der Bürger von Killer erinnert. In fast jedem Haus wurden Peitschen von Hand gefertigt, wobei der Erlös eine unentbehrliche Erwerbsquelle der Familien bedeutete. Das Peitschenmuseum lädt zu einem lehrreichen und anschaulichen Ausflug in unsere Geschichte ein. Auf dem Killemer Dorfplatz ist zudem etwas ganz besonderes zu finden: ein sogenannter Schneidstuhl, gefertigt von den Burladinger Forst-Azubis. Ein Schneidstuhl, auch Schnitzbank oder Schneidesel genannt, war einst das zentrale Werkzeug vieler Handwerker. Besonders die Peitschenmacher, für die Killer früher bekannt war, nutzten ihn bei ihrer Arbeit. Er funktioniert wie eine Mischung aus Werkbank und Sitzgelegenheit- das Werkstück, meist Holz, wird eingespannt und kann dann mit Ziehmesser oder Schnitzmesser bearbeitet werden. Das Besondere: man sitzt bequem und hat beide Hände frei zum Arbeiten. Ein durchdachtes, bewährtes Prinzip der alten Handwerkskunst. Als kleines Denkmal auf dem Dorfplatz erinnert er nun an dieses wichtige Handwerk und die Geschichte des Dorfes Killer.
Das Dorf beherbergt einen eingruppigen Kindergarten, der durch seine Lage am Ortsrand in der Nähe des Waldes sehr viel Spielen und Lernen in der Natur bietet. Durch die überschaubare Größe erleben Ihre Kinder individuelle Förderung in der Geborgenheit einer kleinen Gruppe. Eine idyllische Dorfgrundschule befindet sich im unweit entfernten Nachbarort Hausen i.K..
Zahlreiche Vereine, insbesondere der Förderverein „Dorfgemeinschaft Killer e.V.“, mit ihren individuellen Angeboten beleben in Killer die Dorfgemeinschaft und bieten zahlreiche Möglichkeiten Kontakt zu knüpfen und sich einzubringen, sofern das gewünscht ist.
Auf sehr kurzem Wege finden Sie eine Metzgerei, ein Tante-M-Laden zur Selbstversorgung mit nahegelegenem Dorfplatz. Weiter finden Sie in der Kernstadt Burladingens und im nahe gelegenen Jungingen zu Ihrer Grundversorgung Bäckereien, Lebensmittelmärkte und einen Naturkostladen, sowie ausgezeichnete Gastronomie. Im Bereich Gesundheit sorgen Ärzte, Zahnarzt, Apotheke, Praxen für Krankengymnastik / Physiotherapie für das Wohlergehen der Menschen.
Entdecken Sie unsere Heimat auf eigene Faust oder nutzen Sie die zahlreichen Hinweise zu den Veranstaltungsangeboten im Ort und in der ganzen Stadt.



Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW
Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW
Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.
Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/
abgerufen werden.
Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der
01. Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026.
Zum Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern anzugeben.
Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versagung von Leistungen führen.
Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt
Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienenvölker halten und bis zum 01.05.2026 keinen Meldebogen erhalten haben, können diesen bei der Tierseuchenkasse BW anfordern.
Die Meldepflicht begründet sich aus § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.
Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de


