Killer liegt idyllisch auf etwa 656 m Höhe, inmitten des vom Albtrauf umrahmten Killertales. Zahlreiche Wanderwege mit teils traumhaftem Ausblick laden zu Spaziergängen, Wanderungen (Jakobsweg führt durch) und Radfahren auf die Schwäbische Alb ein. Am Aussichtspunkt „Killermer Berg“ befindet sich ein Grillplatz mit Schutzhütte. Killer bietet eine gute öffentliche Anbindung mit der Bahn, was auch größere Ausflüge an den Bodensee, in den Schwarzwald und in größere Städte wie Stuttgart, Tübingen Reutlingen etc. ermöglicht.
Das Zentrum bildet die altehrwürdige Wallfahrtskirche, die der Heiligen Mutter Gottes Maria gewidmet ist.
Eine Rarität ist unser Peitschenmuseum, das heute an die einst wichtige Erwerbsquelle der Bürger von Killer erinnert. In fast jedem Haus wurden Peitschen von Hand gefertigt, wobei der Erlös eine unentbehrliche Erwerbsquelle der Familien bedeutete. Das Peitschenmuseum lädt zu einem lehrreichen und anschaulichen Ausflug in unsere Geschichte ein. Auf dem Killemer Dorfplatz ist zudem etwas ganz besonderes zu finden: ein sogenannter Schneidstuhl, gefertigt von den Burladinger Forst-Azubis. Ein Schneidstuhl, auch Schnitzbank oder Schneidesel genannt, war einst das zentrale Werkzeug vieler Handwerker. Besonders die Peitschenmacher, für die Killer früher bekannt war, nutzten ihn bei ihrer Arbeit. Er funktioniert wie eine Mischung aus Werkbank und Sitzgelegenheit- das Werkstück, meist Holz, wird eingespannt und kann dann mit Ziehmesser oder Schnitzmesser bearbeitet werden. Das Besondere: man sitzt bequem und hat beide Hände frei zum Arbeiten. Ein durchdachtes, bewährtes Prinzip der alten Handwerkskunst. Als kleines Denkmal auf dem Dorfplatz erinnert er nun an dieses wichtige Handwerk und die Geschichte des Dorfes Killer.
Das Dorf beherbergt einen eingruppigen Kindergarten, der durch seine Lage am Ortsrand in der Nähe des Waldes sehr viel Spielen und Lernen in der Natur bietet. Durch die überschaubare Größe erleben Ihre Kinder individuelle Förderung in der Geborgenheit einer kleinen Gruppe. Eine idyllische Dorfgrundschule befindet sich im unweit entfernten Nachbarort Hausen i.K..
Zahlreiche Vereine, insbesondere der Förderverein „Dorfgemeinschaft Killer e.V.“, mit ihren individuellen Angeboten beleben in Killer die Dorfgemeinschaft und bieten zahlreiche Möglichkeiten Kontakt zu knüpfen und sich einzubringen, sofern das gewünscht ist.
Auf sehr kurzem Wege finden Sie eine Metzgerei, ein Tante-M-Laden zur Selbstversorgung mit nahegelegenem Dorfplatz. Weiter finden Sie in der Kernstadt Burladingens und im nahe gelegenen Jungingen zu Ihrer Grundversorgung Bäckereien, Lebensmittelmärkte und einen Naturkostladen, sowie ausgezeichnete Gastronomie. Im Bereich Gesundheit sorgen Ärzte, Zahnarzt, Apotheke, Praxen für Krankengymnastik / Physiotherapie für das Wohlergehen der Menschen.
Entdecken Sie unsere Heimat auf eigene Faust oder nutzen Sie die zahlreichen Hinweise zu den Veranstaltungsangeboten im Ort und in der ganzen Stadt.



Zollernalbkreis spricht Wasserentnahmeverbot aus
Zollernalbkreis spricht Wasserentnahmeverbot aus
Kaum Niederschläge, hohe Temperaturen: Vor diesem Hintergrund hat das Landratsamt Zollernalbkreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern vorübergehend untersagt. Diese tritt am 19. Juni 2026 in Kraft und gilt bis 30. September 2026.
Die anhaltend niederschlagsarme Witterung sowie die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen haben in der Region zu einer ausgeprägten Niedrigwassersituation geführt. Geringe Abflüsse in Bächen, Flüssen und Seen sowie sinkende Grundwasserstände sind die Folge. In Verbindung mit der sommerlichen Witterung steigen die Wassertemperaturen, während die Sauerstoffgehalte in den Fließgewässern sinken. Die Gewässerökosysteme geraten dadurch zunehmend unter Druck. Eine kurzfristige Entspannung der Situation ist derzeit nicht absehbar.
Gemeinsam haben sich die Landratsämter Zollernalbkreis sowie der Landkreise Sigmaringen, des Schwarzwald-Baar-Kreises und Tuttlingen abgestimmt und beschlossen, Allgemeinverfügungen zu erlassen, die Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern einschränken oder untersagen. Ziel ist es, den Wasserhaushalt zu stabilisieren und die Gewässer als Lebensraum zu schützen. Bereits geringe Entnahmemengen können in der aktuellen Situation in ihrer Summenwirkung zu erheblichen Beeinträchtigungen führen und sind daher nicht mehr zulässig. Das Landratsamt appelliert an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen und den Verbrauch auf das notwendige Maß zu beschränken.
Im Zollernalbkreis ist der wasserrechtliche Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern untersagt – so das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, die Entnahme von Wasser in geringen Mengen für Privatpersonen, die Land- und die Forstwirtschaft und den Gartenbau sowie das Entnehmen mittels Pumpen oder ähnlichen Einrichtungen. Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme aus einem oberirdischen Gewässer zulassen, werden bis zum Außerkraftsetzen der Allgemeinverfügung widerrufen. Auf Antrag kann die Wasserbehörde Ausnahmen erteilen (Kontakt: umweltamt(@)zollernalbkreis.de). Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises – www.zollernalbkreis.de - abrufbar. Aktuelle Informationen zur Niedrigwassersituation in Baden-Württemberg stehen bereit auf https://niz.baden-wuerttemberg.de/.


