Ringingen, am Rand der Albhochfläche und südlich des Heufeldes gelegen, reicht mit seiner 1293 Hektar umfassenden Gemarkung bis in 913 m Höhe. In Sichtweite des Hohenzollern und des landschaftsprägenden Kornbühls, schmiegt sich das gerade 985 Einwohner zählende Dorf an Hälschloch und Nähberg.
Zahlreiche Wanderpark- und Rastplätze, im Flurbereinigungsverfahren (1975-1998) geschaffen, laden zu Spaziergängen auf der Hochfläche und entlang des Traufes ein, wo an landschaftlich reizvollen Punkten zahlreiche Ruhebänke erstellt wurden.
Auf den neu geschaffenen Wirtschaftswegen trifft man das ganze Jahr Radfahrer, Wanderer und Skater. Auch die Marienkapelle in Ringingen und der Nähbergturm sind gern besuchte Ausflugsziele.
Jahrhunderte lang ein landwirtschaftlich geprägtes Dorf, hat sich Ringingen in jüngster Zeit zu einem schmucken Wohnort entwickelt.
Seit 1974 (Gemeindereform) ist Ringingen Teil der Stadt Burladingen.
Dennoch verfügt der Ort nahezu über alle Einrichtungen einer selbständigen Gemeinde: Rathaus mit täglichen Öffnungszeiten, Grundschule, Turn- und Festhalle, Kindergarten, Feuerwehr- und Schlachthaus. Ein Einkaufsladen, Metzgerei und Wirtshaus gewährleisten die Grundversorgung von Einheimischen und Gästen.


Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW
Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW
Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.
Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/
abgerufen werden.
Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der
01. Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026.
Zum Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern anzugeben.
Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versagung von Leistungen führen.
Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt
Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienenvölker halten und bis zum 01.05.2026 keinen Meldebogen erhalten haben, können diesen bei der Tierseuchenkasse BW anfordern.
Die Meldepflicht begründet sich aus § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.
Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de


