Ringingen, am Rand der Albhochfläche und südlich des Heufeldes gelegen, reicht mit seiner 1293 Hektar umfassenden Gemarkung bis in 913 m Höhe. In Sichtweite des Hohenzollern und des landschaftsprägenden Kornbühls, schmiegt sich das gerade 985 Einwohner zählende Dorf an Hälschloch und Nähberg.
Zahlreiche Wanderpark- und Rastplätze, im Flurbereinigungsverfahren (1975-1998) geschaffen, laden zu Spaziergängen auf der Hochfläche und entlang des Traufes ein, wo an landschaftlich reizvollen Punkten zahlreiche Ruhebänke erstellt wurden.
Auf den neu geschaffenen Wirtschaftswegen trifft man das ganze Jahr Radfahrer, Wanderer und Skater. Auch die Marienkapelle in Ringingen und der Nähbergturm sind gern besuchte Ausflugsziele.
Jahrhunderte lang ein landwirtschaftlich geprägtes Dorf, hat sich Ringingen in jüngster Zeit zu einem schmucken Wohnort entwickelt.
Seit 1974 (Gemeindereform) ist Ringingen Teil der Stadt Burladingen.
Dennoch verfügt der Ort nahezu über alle Einrichtungen einer selbständigen Gemeinde: Rathaus mit täglichen Öffnungszeiten, Grundschule, Turn- und Festhalle, Kindergarten, Feuerwehr- und Schlachthaus. Ein Einkaufsladen, Metzgerei und Wirtshaus gewährleisten die Grundversorgung von Einheimischen und Gästen.


Sicherheit an Bahnübergängen
icon.crdate29.05.2026
Das Ordnungsamt informiert - Sicherheit an Bahnübergängen
Das Ordnungsamt informiert - Sicherheit an Bahnübergängen
Durch Angestellte der SWEG konnten in letzter Zeit im Stadtgebiet Burladingen gefährliche Situationen an den Bahnübergängen beobachtet werden. Vor allem schwerwiegende Rotlichtverstöße wurden wiederholt begangen. Verkehrsteilnehmer überqueren die Gleise trotz eingeschaltetem Rotlicht oder sogar während sich die Halbschranken bereits senken.
Diese Verstöße bringen nicht nur die Verkehrsteilnehmer selbst, sondern auch den Eisenbahnbetrieb in erhebliche Gefahr. Immer häufiger müssen Triebfahrzeugführer ihre Züge abrupt abbremsen und vor dem Bahnübergang zum Stillstand bringen. Dies führt zu deutlichen Verzögerungen im Betriebsablauf und kann weitere Verspätungen und den Verlust von Anschlussverbindungen nach sich ziehen. Solche Eingriffe in den Bahnbetrieb gelten gemäß § 64 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) als betriebsstörende Handlungen.
Die Stadt Burladingen weist darauf hin, dass dieses Verhalten nicht toleriert werden kann und vorsätzliche Verstöße in Zukunft konsequent zur Anzeige gebracht werden.
Wir appellieren daher an alle Verkehrsteilnehmer, zukünftig auf die geltenden Signale und Sicherungseinrichtungen an Bahnübergängen zu achten. Nur gemeinsam kann die Sicherheit an den Bahnübergängen und ein pünktlicher Zugverkehr in Burladingen sichergestellt werden.
Die Stadt Burladingen bittet um Verständnis und Mithilfe der Bürgerschaft.
