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Stadt Burladingen

Ringingen, am Rand der Albhochfläche und südlich des Heufeldes gelegen, reicht mit seiner 1293 Hektar umfassenden Gemarkung bis in 913 m Höhe. In Sichtweite des Hohenzollern und des landschaftsprägenden Kornbühls, schmiegt sich das gerade 985 Einwohner zählende Dorf an Hälschloch und Nähberg.

Zahlreiche Wanderpark- und Rastplätze, im Flurbereinigungsverfahren (1975-1998) geschaffen, laden zu Spaziergängen auf der Hochfläche und entlang des Traufes ein, wo an landschaftlich reizvollen Punkten zahlreiche Ruhebänke erstellt wurden.

Auf den neu geschaffenen Wirtschaftswegen trifft man das ganze Jahr Radfahrer, Wanderer und Skater. Auch die Marienkapelle in Ringingen und der Nähbergturm sind gern besuchte Ausflugsziele.

Jahrhunderte lang ein landwirtschaftlich geprägtes Dorf, hat sich Ringingen in jüngster Zeit zu einem schmucken Wohnort entwickelt.

Seit 1974 (Gemeindereform) ist Ringingen Teil der Stadt Burladingen.

Dennoch verfügt der Ort nahezu über alle Einrichtungen einer selbständigen Gemeinde: Rathaus mit täglichen Öffnungszeiten, Grundschule, Turn- und Festhalle, Kindergarten, Feuerwehr- und Schlachthaus. Ein Einkaufsladen, Metzgerei und Wirtshaus gewährleisten die Grundversorgung von Einheimischen und Gästen.

Das Ordnungsamt informiert: Schneeräumen, Streuen und anderes

Artikel vom 02.11.2023

Das Ordnungsamt informiert: Schneeräumen, Streuen und anderes

Der Winter hat zwar noch nicht begonnen aber mit ihm kommt auch die Räum- und Streupflicht wieder auf uns zu. Deshalb möchten wir Sie vorab auf unsere Streupflichtsatzung hinweisen.

Die Winterdienste werden wieder fast rund um die Uhr im Einsatz sein um die Straßen und Gehwege nach aller Möglichkeit frei zu halten. Überall gleichzeitig können sie nicht sein. Hier hoffen wir auf Ihr Verständnis.

Um Verkehrsgefährdungen und Ärger mit unseren Mitmenschen zu vermeiden, sollten bzw. müssen bestimmte Dinge beachtet werden:

  • Der Schnee darf nicht auf die Straße geschippt werden.
  • Der Schnee vom Gehweg muss am Straßenrand angehäuft werden, der von Ihrem Grundstück muss auf Ihrem Grundstück verbleiben, sollten Sie nicht ein unbebautes Grundstück in der Nähe haben und die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt haben.
  • Der Schnee darf nicht auf Grundstücke oder vor Einfahrten Ihrer Nachbarn geschippt werden.
  • Auch bei geringem Schneefall oder einer dünnen Schneeschicht muss geräumt werden.
  • Die Räumpflicht gilt auch vor unbebauten Grundstücken oder leerstehenden Häusern.
  • Bei Schnee- und Eisglätte müssen die Gehwege und die weiteren in § 3 der Streupflichtsatzung genannten Flächen sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so gestreut sein, dass sie von Fußgängern möglichst gefahrlos benützt werden können.
  • Was die Uhrzeit für das Schneeräumen betrifft, so muss wochentags morgens ab 7 Uhr und sonn- und feiertags ab 8 Uhr bis abends 21 Uhr geräumt und gestreut sein.

Als Eigentümer der Grundstücke sind Sie für die Einhaltung dieser Maßnahmen verantwortlich.

Hier noch ein Satz an unsere Hundehalter.

  • Die Hundekotbeutel behalten auch im Winter ihren Sinn. Wenn Sie den abgesetzten Hundekot Ihres Hundes unter dem Schnee verstecken – die Sonne und das Tauwetter bringen ihn wieder ans Licht. Also hier die Bitte: Hundekotbeutel benutzen und im Mülleimer entsorgen.

Ein kleiner Hinweis zum Schluss. Verstöße gegen die Räum- und Streupflichtsatzung können angezeigt und mit einem Bußgeld belegt werden.  Dies ist nur ein Auszug der Streupflichtsatzung. Die vollständige Streupflichtsatzung können Sie hier www.burladingen.de/rathaus-service/ortsrecht nachlesen.

Wir bitten Sie um Verständnis auch im Sinne Ihrer Mitbürger. Denn eines ist gewiss: Auch der kommende Winter geht vorüber!

Ordnungsamt

Stadt Burladingen

Veranstaltungen in der Ortschaft Ringingen

Zeitraum

      Vorspielnachmittag

      Datum 08.12.2024
      VeranstalterJugendmusik Ringingen
      OrtFesthalle Ringingen
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      Weihnachtslieder spielen

      Datum 24.12.2024
      VeranstalterMusikverein Ringingen e. V.
      OrtRingingen
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      http://www.burladingen.de//unsere-stadt/ortschaften/ringingen