Grabhügelfunde weisen auf eine vorgeschichtliche Besiedlung des Dorfes hin. Die Endung „-ingen“ im Ortsname geht wie bei den Nachbarorten auf die Alemannen zurück, die sich auf der Alb ab dem 5. Jahrhundert niederließen.
Das von 1245–1392 bezeugte Geschlecht der Herren von „Salbeningen“ erbaute die Burg über dem Ort, heute „Altes Schloss“ genannt. Dieses war schon 1386 „Burgstall“, also zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bewohnt.
Die Oberhoheit hatten im 13. Jahrhundert die Herren von Hohenberg inne. Ab 1401 gehörte der Ort zur Grafschaft Werdenberg-Trochtelfingen und fiel mit dieser 1534 an das Haus Fürstenberg, wo der Ort bis 1806 blieb.
Im Zuge der napoleonischen Neuordnung der Gebiete im süddeutschen Raum wurde der Ort dem Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen zugeschlagen, das 1850 im Königreich Preußen aufging.
Eine Verwaltungsreform, ordnete das Dorf 1925 dem Kreis Hechingen zu. Am 01.01.1973 erfolgte im Rahmen der Verwaltungsreform in Baden-Württemberg die Eingliederung in den Stadtverband Burladingen.


Albstadtwerke GmbH: Zählerstand selbst ablesen - Aufruf zur elektronischen Zählerstandübermittlung
Die Albstadtwerke GmbH informiert über die Ablesung 2025:
ZÄHLERSTAND SELBST ABLESEN
Aufruf zur elektronischen Zählerstandübermittlung
Die Zählerstände für die Jahresverbrauchsabrechnung können Sie wie gewohnt selbst ablesen und elektronisch übermitteln. Die Kundenselbstablesung ermöglicht Flexibilität bei der Ablesung und verhindert, dass der Verbrauch geschätzt werden muss.
Dies betrifft die Erdgaszähler der Albstadtwerke in Burladingen.
Alle notwendigen Daten finden Sie auf Ihrem persönlichen Anschreiben, welches Ihnen ab dem 28.11.2025 postalisch oder per E-Mail zugeht.
Wir machen Ihnen die Zählerstands-Übermittlung leicht.
Ihnen stehen mehrere Wege zur Verfügung:
- Online-Zugang
Der Zählerstand kann über eine Online-Eingabemaske inklusive aktuellem Foto
des Zählerstands übermittelt werden. Alternativ können Sie die kameragestützte Zählerstanderkennung mit Ihrem Smartphone oder Tablet nutzen.
Die Eingabemaske kann direkt aufgerufen werden, wenn der Kunde mit einem Smartphone oder Tablet den erhaltenen QR-Code scannt.
Die Ablesekarte kann als Bild über WhatsApp gemeldet werden.
- Postweg
Die Ablesekarte kann auf dem Postweg portofrei zurückgesendet werden.
- Telefonisch
Die Übermittlung des Zählerstands kann zudem telefonisch erfolgen.
Bitte teilen Sie uns Ihre Zählerstände bis zum 19.12.2025 mit.
Für die Erstellung einer korrekten Jahresrechnung ist die Übermittlung Ihrer
Zählerstände erforderlich – Sie vermeiden damit Hochrechnungen.
Wichtige Hinweise:
Sollten wir bis zu diesem Termin keine Zählerstände erhalten haben, werden diese geschätzt. Als Ihr zuständiger Netzbetreiber sind wir für die Ermittlung Ihrer Zählerstände gesetzlich verpflichtet – unabhängig von welchem Lieferanten Sie versorgt werden.
Ihre Zählerstände leiten wir an Ihren Lieferanten weiter.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
Ihre Albstadtwerke GmbH

