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Stadt Burladingen

Starzeln, früher wohl auch "Starzila", "Starzelun", "Storzeln" und "Starzlen", wird das erste Mal 1090 bei einer Güterschenkung an das Kloster St. Georgen genannt. Vom 13. Jh. an erscheint der Ort im zollerischen Besitz. 1253 und 1318 erwirbt das Kloster Beuron Besitz im Ort.

1405 wird Starzeln Eigentum Württembergs.

In Starzeln bestand einst eine Niederlassung des Johanniterordens. Zu den selbst gewählten Aufgaben und Pflichten der Johanniter gehörten die Versorgung und Beherbergung von Pilgern durch das Spital.

Burkhart von Jungingen hatte 1278 die Burg und den halben Ort dem Johanniterorden geschenkt.

Heute finden sich von der Hofkirche und dem Spital keine sichtbaren Reste mehr. Nur im Ortswappen von Starzeln ist das Johanniterkreuz dieses Ordens erhalten geblieben.

Das Ordnungsamt informiert: Schneeräumen, Streuen und anderes

Artikel vom 02.11.2023

Das Ordnungsamt informiert: Schneeräumen, Streuen und anderes

Der Winter hat zwar noch nicht begonnen aber mit ihm kommt auch die Räum- und Streupflicht wieder auf uns zu. Deshalb möchten wir Sie vorab auf unsere Streupflichtsatzung hinweisen.

Die Winterdienste werden wieder fast rund um die Uhr im Einsatz sein um die Straßen und Gehwege nach aller Möglichkeit frei zu halten. Überall gleichzeitig können sie nicht sein. Hier hoffen wir auf Ihr Verständnis.

Um Verkehrsgefährdungen und Ärger mit unseren Mitmenschen zu vermeiden, sollten bzw. müssen bestimmte Dinge beachtet werden:

  • Der Schnee darf nicht auf die Straße geschippt werden.
  • Der Schnee vom Gehweg muss am Straßenrand angehäuft werden, der von Ihrem Grundstück muss auf Ihrem Grundstück verbleiben, sollten Sie nicht ein unbebautes Grundstück in der Nähe haben und die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt haben.
  • Der Schnee darf nicht auf Grundstücke oder vor Einfahrten Ihrer Nachbarn geschippt werden.
  • Auch bei geringem Schneefall oder einer dünnen Schneeschicht muss geräumt werden.
  • Die Räumpflicht gilt auch vor unbebauten Grundstücken oder leerstehenden Häusern.
  • Bei Schnee- und Eisglätte müssen die Gehwege und die weiteren in § 3 der Streupflichtsatzung genannten Flächen sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so gestreut sein, dass sie von Fußgängern möglichst gefahrlos benützt werden können.
  • Was die Uhrzeit für das Schneeräumen betrifft, so muss wochentags morgens ab 7 Uhr und sonn- und feiertags ab 8 Uhr bis abends 21 Uhr geräumt und gestreut sein.

Als Eigentümer der Grundstücke sind Sie für die Einhaltung dieser Maßnahmen verantwortlich.

Hier noch ein Satz an unsere Hundehalter.

  • Die Hundekotbeutel behalten auch im Winter ihren Sinn. Wenn Sie den abgesetzten Hundekot Ihres Hundes unter dem Schnee verstecken – die Sonne und das Tauwetter bringen ihn wieder ans Licht. Also hier die Bitte: Hundekotbeutel benutzen und im Mülleimer entsorgen.

Ein kleiner Hinweis zum Schluss. Verstöße gegen die Räum- und Streupflichtsatzung können angezeigt und mit einem Bußgeld belegt werden.  Dies ist nur ein Auszug der Streupflichtsatzung. Die vollständige Streupflichtsatzung können Sie hier www.burladingen.de/rathaus-service/ortsrecht nachlesen.

Wir bitten Sie um Verständnis auch im Sinne Ihrer Mitbürger. Denn eines ist gewiss: Auch der kommende Winter geht vorüber!

Ordnungsamt

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Veranstaltungen in der Ortschaft Starzeln

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