Die erste urkundliche Nennung von Stetten erfolgte 1275, weitere Nachrichten stehen überwiegend im Zusammenhang mit der Ortsadelsfamilie der Hölnsteiner, die ihre Burg nach den Höhlen benannten die sich am Fels darunter befinden.
Wie viele Ortsadelige verarmte das Geschlecht der Hölnsteiner im Laufe der Zeit immer mehr.
Die beiden Kinder des letzten Ritter Jakob erhielten als Erbe je 100 Gulden und ein aufgemachtes Bett, dann verloren sich ihre Spuren im Bürgerstand.
Nach wechselvoller Geschichte erwarb 1474 Graf Jos. Niklas von Zollern die Burg und eine Teil des Dorfes, 1584 erwarb die Grafschaft Zollern auch den restlichen Teil.
Mit Wirkung vom 12. März 1850 erfolgte die Abtrennung der Fürstentümer Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen an die Krone Preußens, was sich im Rückblick positiv auswirkte, da der Preußische Staat alle Zweige der Wirtschaft und Landwirtschaft durch umfangreiche Maßnahmen stärkte.
Den Krieg 1866 Preußen/Österreich erlebten die Stettener hautnah, da das Nachbardorf Erpfingen württembergisch und somit als Österreichs Verbündete praktisch Feindesland war.
Dies war jedoch schnell vergessen und man kämpfte 1870/71 wieder Seite an Seite gegen Frankreich.
Seit der Eingemeindung 1973/74 ist Stetten Teil der Stadt Burladingen.


Hinweis zum Glasfaserausbau in Gauselfingen – Angebote zur Anpassung der Hauselektrik
icon.crdate25.09.2025
Hinweis zum Glasfaserausbau in Gauselfingen – Angebote zur Anpassung der Hauselektrik
Hinweis zum Glasfaserausbau in Gauselfingen – Angebote zur Anpassung der Hauselektrik
Im Zuge des aktuellen Glasfaserausbaus im Stadtgebiet kommt es teilweise zur Demontage von Strom-Dachständern. Diese werden durch moderne, erdverlegte Stromanschlüsse ersetzt. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, dass die Hauselektrik ab der Hauseinführung entsprechend angepasst wird.
Ein Generalunternehmen aus Offenburg hat hierzu Informationsschreiben an Anwohner verteilt und bietet seine Dienste für die notwendige Umrüstung an. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Firma nicht im Auftrag der Stadt Burladingen oder der Netze BW handelt. Es handelt sich hierbei um ein eigenständig versendetes Werbeschreiben.
Selbstverständlich steht es allen Eigentümerinnen und Eigentümern frei, ein Unternehmen ihrer Wahl mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen. Gerne können auch ortsansässige Elektrofachbetriebe kontaktiert werden, um ein Angebot einzuholen.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Stadtverwaltung wenden.
Ihre Stadtverwaltung
