Die erste urkundliche Nennung von Stetten erfolgte 1275, weitere Nachrichten stehen überwiegend im Zusammenhang mit der Ortsadelsfamilie der Hölnsteiner, die ihre Burg nach den Höhlen benannten die sich am Fels darunter befinden.
Wie viele Ortsadelige verarmte das Geschlecht der Hölnsteiner im Laufe der Zeit immer mehr.
Die beiden Kinder des letzten Ritter Jakob erhielten als Erbe je 100 Gulden und ein aufgemachtes Bett, dann verloren sich ihre Spuren im Bürgerstand.
Nach wechselvoller Geschichte erwarb 1474 Graf Jos. Niklas von Zollern die Burg und eine Teil des Dorfes, 1584 erwarb die Grafschaft Zollern auch den restlichen Teil.
Mit Wirkung vom 12. März 1850 erfolgte die Abtrennung der Fürstentümer Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen an die Krone Preußens, was sich im Rückblick positiv auswirkte, da der Preußische Staat alle Zweige der Wirtschaft und Landwirtschaft durch umfangreiche Maßnahmen stärkte.
Den Krieg 1866 Preußen/Österreich erlebten die Stettener hautnah, da das Nachbardorf Erpfingen württembergisch und somit als Österreichs Verbündete praktisch Feindesland war.
Dies war jedoch schnell vergessen und man kämpfte 1870/71 wieder Seite an Seite gegen Frankreich.
Seit der Eingemeindung 1973/74 ist Stetten Teil der Stadt Burladingen.


Sicherheit an Bahnübergängen
icon.crdate29.05.2026
Das Ordnungsamt informiert - Sicherheit an Bahnübergängen
Das Ordnungsamt informiert - Sicherheit an Bahnübergängen
Durch Angestellte der SWEG konnten in letzter Zeit im Stadtgebiet Burladingen gefährliche Situationen an den Bahnübergängen beobachtet werden. Vor allem schwerwiegende Rotlichtverstöße wurden wiederholt begangen. Verkehrsteilnehmer überqueren die Gleise trotz eingeschaltetem Rotlicht oder sogar während sich die Halbschranken bereits senken.
Diese Verstöße bringen nicht nur die Verkehrsteilnehmer selbst, sondern auch den Eisenbahnbetrieb in erhebliche Gefahr. Immer häufiger müssen Triebfahrzeugführer ihre Züge abrupt abbremsen und vor dem Bahnübergang zum Stillstand bringen. Dies führt zu deutlichen Verzögerungen im Betriebsablauf und kann weitere Verspätungen und den Verlust von Anschlussverbindungen nach sich ziehen. Solche Eingriffe in den Bahnbetrieb gelten gemäß § 64 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) als betriebsstörende Handlungen.
Die Stadt Burladingen weist darauf hin, dass dieses Verhalten nicht toleriert werden kann und vorsätzliche Verstöße in Zukunft konsequent zur Anzeige gebracht werden.
Wir appellieren daher an alle Verkehrsteilnehmer, zukünftig auf die geltenden Signale und Sicherungseinrichtungen an Bahnübergängen zu achten. Nur gemeinsam kann die Sicherheit an den Bahnübergängen und ein pünktlicher Zugverkehr in Burladingen sichergestellt werden.
Die Stadt Burladingen bittet um Verständnis und Mithilfe der Bürgerschaft.
