Die erste urkundliche Nennung von Stetten erfolgte 1275, weitere Nachrichten stehen überwiegend im Zusammenhang mit der Ortsadelsfamilie der Hölnsteiner, die ihre Burg nach den Höhlen benannten die sich am Fels darunter befinden.
Wie viele Ortsadelige verarmte das Geschlecht der Hölnsteiner im Laufe der Zeit immer mehr.
Die beiden Kinder des letzten Ritter Jakob erhielten als Erbe je 100 Gulden und ein aufgemachtes Bett, dann verloren sich ihre Spuren im Bürgerstand.
Nach wechselvoller Geschichte erwarb 1474 Graf Jos. Niklas von Zollern die Burg und eine Teil des Dorfes, 1584 erwarb die Grafschaft Zollern auch den restlichen Teil.
Mit Wirkung vom 12. März 1850 erfolgte die Abtrennung der Fürstentümer Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen an die Krone Preußens, was sich im Rückblick positiv auswirkte, da der Preußische Staat alle Zweige der Wirtschaft und Landwirtschaft durch umfangreiche Maßnahmen stärkte.
Den Krieg 1866 Preußen/Österreich erlebten die Stettener hautnah, da das Nachbardorf Erpfingen württembergisch und somit als Österreichs Verbündete praktisch Feindesland war.
Dies war jedoch schnell vergessen und man kämpfte 1870/71 wieder Seite an Seite gegen Frankreich.
Seit der Eingemeindung 1973/74 ist Stetten Teil der Stadt Burladingen.


Erneut größere Mengen einer weißen Flüssigkeit unerlaubt in die Kanalisation im Einzugsbereich der Kläranlage des Abwasserzweckverbandes „Oberes Laucherttal“ (Mägerkingen) entsorgt
icon.crdate24.07.2026
Erneut größere Mengen einer weißen Flüssigkeit unerlaubt in die Kanalisation im Einzugsbereich der Kläranlage des Abwasserzweckverbandes „Oberes Laucherttal“ (Mägerkingen) entsorgt
Erneut größere Mengen einer weißen Flüssigkeit unerlaubt in die Kanalisation im Einzugsbereich der Kläranlage des Abwasserzweckverbandes „Oberes Laucherttal“ (Mägerkingen) entsorgt
Am Donnerstag, 09.07.2026, erreichte eine größere Menge einer weißen Flüssigkeit die Kläranlage in Mägerkingen.
Bereits zum wiederholten Mal wurde im Gebiet des Abwasserzweckverbandes „Oberes Laucherttal“ eine größere Menge dieses Stoffes über die Kanalisation entsorgt. Dies stellt eine erhebliche Belastung für die Kläranlage dar. Gelangen größere Mengen dieser weißen Flüssigkeit auf einmal in die Kläranlage, erhöht sich der Sauerstoffbedarf der biologischen Reinigungsstufe erheblich. Dadurch kann die Leistungsfähigkeit der Anlage beeinträchtigt werden und im schlimmsten Fall an ihre Grenzen stoßen.
Wenn bei der Kläranlage, die festgelegten Grenzwerte aus dem wasserrechtlichen Bescheid überschritten werden, kann dies zur Konsequenz haben, dass der AZV „Oberes Laucherttal“ Strafzahlungen an das Land Baden-Württemberg zu leisten hat, die über die Gebührenzahler der Gemeinde zu tragen sind. Zusätzlich kann durch unerlaubte Einleitungen Mehrkosten für die Kläranlage entstehen, die dann zu einer Erhöhung der Abwassergebühr führen kann.
Das unerlaubte Einleiten von Stoffen in die öffentliche Kanalisation kann – abhängig von Art, Menge und den verursachten Auswirkungen – rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und als Ordnungswidrigkeit oder unter Umständen auch strafrechtlich relevant sein.
Sollte jemand im Zeitraum um den 09.07.2026 verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zum Verursacher geben können, wird um Mitteilung an die Kläranlage Mägerkingen gebeten (Telefon: 07124/651).
