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Stadt Burladingen

Die erste urkundliche Nennung von Stetten erfolgte 1275, weitere Nachrichten stehen überwiegend im Zusammenhang mit der Ortsadelsfamilie der Hölnsteiner, die ihre Burg nach den Höhlen benannten die sich am Fels darunter befinden.

Wie viele Ortsadelige verarmte das Geschlecht der Hölnsteiner im Laufe der Zeit immer mehr.

Die beiden Kinder des letzten Ritter Jakob erhielten als Erbe je 100 Gulden und ein aufgemachtes Bett, dann verloren sich ihre Spuren im Bürgerstand. 

Nach wechselvoller Geschichte erwarb 1474 Graf Jos. Niklas von Zollern die Burg und eine Teil des Dorfes, 1584 erwarb die Grafschaft Zollern auch den restlichen Teil.

Mit Wirkung vom 12. März 1850 erfolgte die Abtrennung der Fürstentümer Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen an die Krone Preußens, was sich im Rückblick positiv auswirkte, da der Preußische Staat alle Zweige der Wirtschaft und Landwirtschaft durch umfangreiche Maßnahmen stärkte.

Den Krieg 1866 Preußen/Österreich erlebten die Stettener hautnah, da das Nachbardorf Erpfingen württembergisch und somit als Österreichs Verbündete praktisch Feindesland war.

Dies war jedoch schnell vergessen und man kämpfte 1870/71 wieder Seite an Seite gegen Frankreich.

Seit der Eingemeindung 1973/74 ist Stetten Teil der Stadt Burladingen.

Die Polizei informiert - Landkreise Reutlingen, Esslingen, Tübingen und Zollernalb: Warnung vor Anlagebetrügern

Artikel vom 15.04.2024

Die Polizei informiert - Landkreise Reutlingen, Esslingen, Tübingen und Zollernalb: Warnung vor Anlagebetrügern

Die Polizei warnt vor Betrügern, die durch gefälschte Angebote für vermeintlich sehr lukrative Geldanlagen im Internet ihre Opfer um teils sechsstellige Geldbeträge bringen. Aus dem gesamten Zuständigkeitsbereich registriert das Polizeipräsidium Reutlingen immer wieder Anzeigen von Geschädigten des sogenannten Geldanlagebetrugs. Erst Anfang der Woche geriet ein 65-Jähriger aus dem Landkreis Esslingen in die Fänge eines solchen Kriminellen. Der Mann erhielt einen Anruf eines selbsternannten Investmentmitarbeiters, der ihn auf eine angeblich äußerst renditestarke Geldanlage aufmerksam machte. Außerdem wurde dem Opfer der Abschluss eines Kredites angeboten, um dieses Geld dann gewinnbringend anzulegen. Hierzu gewährte der Senior dem Anrufer über eine Software einen sogenannten Fremd- oder Fernzugriff auf seinen Computer. In der Folge wurde vom Täter dem Geschädigten natürlich kein Kredit verschafft, sondern von dessen Konto eine fünfstellige Summe abgebucht. Glücklicherweise konnte das Geld nach dem Bekanntwerden des Betrugs von der Bank zurückgebucht werden.

In anderen Fällen waren die jeweiligen Opfer auf der Suche nach Geldanlagemöglichkeiten auf professionell wirkende und scheinbar von Prominenten beworbene Internetseiten gestoßen oder hatten E-Mails oder Anrufe mit entsprechender Werbung erhalten. Die anschließend in die angeblich angebotenen Aktien, Währungen, Kryptowährungen oder Rohstoffe investierten Gelder wurden aber von den Kriminellen nie wirklich angelegt. Erst als die Anleger schließlich die Auszahlung ihres Kapitals und der versprochenen Gewinne verlangten und sich dies immer wieder verzögerte, bemerkten die Opfer den Betrug.

Wie dreist und perfide die Kriminellen vorgehen, zeigt auch folgender Umstand: In vielen Fällen werden die Opfer nach mehreren Wochen oder gar Monaten von den Tätern erneut kontaktiert. Dann geben sich die Anrufer z.B. als Mitarbeiter von Investment-Unternehmen oder Finanzaufsichtsbehörden aus und gaukeln vor, dass bei der vorausgegangenen Tat vom Geschädigten überwiesene Geld auf einem meist ausländischen Bankkonto aufgespürt zu haben und wiederbeschaffen zu können. In der Hoffnung, das verloren geglaubte Vermögen wieder zu erlangen, schenkten bereits mehrere Opfer den kompetent und vertrauenswürdig erscheinenden Kriminellen abermals Glauben und überwiesen erneut teils höhere Geldbeträge z.B. für angeblich anfallenden Personal- bzw. Transaktionskosten.

Die Kriminalpolizei rät:

  • Holen Sie vor einer Geldanlage, insbesondere, wenn sie online erfolgt, unbedingt Informationen ein und ziehen Sie im Zweifel einen Fachmann zu Rate.
  • Durch eine Recherche mit dem Namen des fraglichen Anbieters im Internet und einer Ergänzung der Stichworte "Betrug" oder "Erfahrung" können erste hilfreiche Hinweise zu dessen Seriosität gewonnen werden.
  • Gewähren Sie keinen Fremdzugriff auf Ihren Computer und geben Sie niemals Zugangsdaten zum Online-Banking, PIN oder Transaktionsnummern preis.
  • Wenn Sie Opfer eines solchen Betrugs geworden sind oder bei Ihnen der Verdacht auf einen Betrugsversuch besteht, erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei. 
  • Weitere Tipps der Polizei finden Sie auf der Internetseite https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/kredit-und-anlagebetrug/ und auf der Homepage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Finanzbetrug/Anlagebetrug/anlagebetrug_node.html (mr)

Veranstaltungen in der Ortschaft Stetten

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