Auskünfte aus dem Bereich Bauen

Sie haben Fragen rund um das Thema Planen und Bauen, dann können Sie sich gerne an Frau Mayer, Telefonnummer: 07475 892-145, E-Mail schreiben wenden. Bauanträge können entweder über das Stadtbauamt, die jeweilige Ortschaftsverwaltung oder direkt beim Landratsamt Zollernalbkreis eingereicht werden. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne und den Flächennutzungsplan finden Sie hier:
Beim Stadtbauamt sind auch grundstücksbezogene Abfragen möglich. Nachfolgende Auskünfte können Sie schriftlich oder mit unten aufgeführter Anfrage kostenpflichtig bei uns beantragen:
- Beitragsbestätigung (20,50 € pro angefragtem Grundstück, eine Vollmacht des Eigentümers ist für diese Anfrage notwendig):
Eine Beitragsbestätigung gibt Auskunft darüber, welche Beiträge für dieses Grundstück bis zum heutigen Tag bezahlt sind. Folgende Beiträge können abgefragt werden: Klärbeitrag, Entwässerungsbeitrag, Erschließungsbeitrag und Baukostenzuschuss Wasser. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Auskünfte über künftig anfallende Beiträge und deren voraussichtliche Höhe erteilen dürfen.
- Kanalplan (6,00 € pro Plan):
In diesem Plan ist nur der Hauptkanal (Abwasser) eingezeichnet. Anschlüsse auf dem Grundstück sind nicht vermerkt. Die dort aufgeführten Angaben sind unverbindlich und vor Ort zu prüfen. Einen Wasserleitungsplan (Frischwasser) erhalten Sie bei den Albstadtwerken
- Baugesuch (6,00 € pro Planmappe, eine Vollmacht des Eigentümers ist für diese Anfrage notwendig):
Einen Anspruch auf Vollständigkeit kann nicht geltend gemacht werden. Die Gebühr wird pro Planmappe erhoben.
- Baulasten (14,50 € pro angefragtem Flurstück, eine Vollmacht des Eigentümers ist für diese Anfrage notwendig):
Im Baulastenverzeichnis sind alle grundstücksbezogenen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) eingetragen. Darunter fallen z. B. Leitungsrechte, Überfahrtsrechte und Abstandsbaulasten.