Öffentliche Auslegungen: Stadt Burladingen

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Öffentliche Auslegungen

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Ringinger Tal I, 1. Änderung“, Burladingen
und örtliche Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Burladingen hat am 22.01.2026 in seiner öffentlichen Sitzung den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Ringinger Tal I, 1. Änderung“, Burladingen, und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt. In der gleichen Sitzung wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB abgewogen. Der Gemeinderat hat beschlossen für den geänderten Bebauungsplanentwurf die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 668 m² und umfasst vollständig die Flurstücke 7367/7, 7367/8, 7367/9, 7367/10, 7367/11, 7367/12, 7367/13, 7367/14, 7367/15, 7367/16, 7367/17, 7367/18, 7367/19, 7367/20 sowie teilweise das Flst. 7367/21. Das Plangebiet wird im Nordwesten entlang der Reihenhausbebauung durch einen schmalen Grünstreifen mit einem öffentlichen Weg (Flst. 7367/28) begrenzt. Im Norden und Osten grenzt das Plangebiet an die Bühlbergstraße (Flst. 7367) mit Wendemöglichkeit an. Im Süden wird das Plangebiet durch eine Wiese (Flst. 7367/6) und die weiter südlich liegenden Garagen begrenzt.

Für den Planbereich ist der Entwurf der Planzeichnung des Büros Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH, Balingen, vom 08.01.2026 maßgebend. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt (maßstabslos) - siehe oben.


Anlass zur erneuten öffentlichen Auslegung

Die Stadt Burladingen beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Ringinger Tal I, 1. Änderung“ einen Teilbereich des seit 1993 rechtskräftigen Bebauungsplans „Ringinger Tal I“ zu ändern, um für die bisher unbebaute Fläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden zu schaffen. Des Weiteren soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes der bestehende Spielplatz planungsrechtlich dauerhaft gesichert werden. Aufgrund der innerörtlichen Nachverdichtung soll die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen.

Der Bebauungsplanentwurf wurde im Zeitraum vom 11.12.2023 bis 16.01.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Einzelheiten zu vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Abwägung des Gemeinderats aus der öffentlichen Auslegung sind der Synopse (Abwägungstabelle) zu entnehmen, die dem geänderten Bebauungsplanentwurf beiliegt. Gegenüber dem Offenlage-Entwurf vom 10.11.2023 sind im Bebauungsplanentwurf Änderungen vorgenommen worden. Die wesentlichen Änderungen im Bebauungsplanentwurf vom 08.01.2026 umfassen die Aufnahme des bestehenden öffentlichen Spielplatzes in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes und die Festsetzung von Leitungsrechten.  Des Weiteren wurden die planungsrechtlichen Festsetzungen hinsichtlich der Bauweise und der zulässigen Größe der Baugrundstücke geändert. Weitere Änderungen beziehen sich auf geringfügige Konkretisierungen oder Ergänzungen in den planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften. 

Wird der Entwurf des Bauleitplans geändert oder ergänzt, ist er gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen zu allen Unterlagen des Bebauungsplans „Ringinger Tal I, 1. Änderung“ abgegeben werden können.

Berücksichtigung der Umweltbelange

Ein Umweltbeitrag wurde erstellt, der die maßgeblichen Schutzgüter und die Auswirkungen der Planung berücksichtigt. Eine artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung (HPA) wurde durchgeführt. Die genannten umweltrelevanten Gutachten sind dem Bebauungsplanentwurf als Anhang beigefügt.

Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB findet in der Zeit vom Montag, 2. Februar 2026 bis einschließlich Donnerstag, 5. März 2026 statt. Die Unterlagen sind im Internet auf der Homepage der Stadt Burladingen unterwww.burladingen.de/leben-bauen-wohnen/bauen-wohnen/oeffentliche-auslegungeneinsehbar (Pfad: Startseite > Leben, Bauen & Wohnen > Bauen & Wohnen > Öffentliche Auslegungen).

Zusätzlich werden die Unterlagen beim Stadtbauamt Burladingen, Hauptstraße 49, 72393 Burladingen werktags während der üblichen Öffnungszeiten, zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Im oben genannten Zeitraum kann der Entwurf des Bebauungsplans „Ringinger Tal I, 1. Änderung“, bestehend aus der Planzeichnung mit der Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs, den planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, der Begründung, dem Städtebaulichen Konzept, dem Umweltbeitrag und der artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung (HPA) sowie der Synopse - Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an m.mayer(@)burladingen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtbauamt Burladingen) abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB die nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB kann im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Zudem findet § 4c BauGB (Überwachung) keine Anwendung.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Burladingen, den 29.01.2026

Davide Licht

Bürgermeister

Planzeichnung (PDF-Dokument, 265,57 KB, 29.01.2026)

Textteile (PDF-Dokument, 3,08 MB, 29.01.2026)

Städtebauliches Konzept (PDF-Dokument, 9,08 MB, 29.01.2026)

Umweltbeitrag (PDF-Dokument, 2,40 MB, 29.01.2026)

Relevanzuntersuchung (PDF-Dokument, 2,69 MB, 29.01.2026)

Synopse (PDF-Dokument, 863,88 KB, 29.01.2026)

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