Brennholzverkauf 2024
Wie schon seit Jahren besteht auch 2024 für die Einwohner aus der Gesamtstadt Burladingen die Möglichkeit, Brennholz lang (Polterholz) und Flächenlose für den Eigenbedarf im Stadtwald Burladingen zu kaufen.
Der Preis für das Sortiment „Hartlaubholz-lang“ (Buche, Esche, Ahorn und andere Hartlaubhölzer gemischt in wechselnden Anteilen) beträgt für private Käufer (Eigenverbrauch) 85,00 €/Festmeter.
Für gewerbliche Käufer beträgt der Preis 95,00 €/Festmeter. Zusätzlich wird als alternatives Sortiment „Nadel-Brennholz“ zum Preis von 45,00 €/Festmeter angeboten (nur solange Vorrat reicht, danach Zuteilung von Laub-Brennholz). Alle angegebenen Preise gelten zuzüglich der aktuell gültigen Mehrwertsteuer von derzeit 7%. Die Mindestbestellmenge von 5 Festmetern sollte nicht unterschritten werden.
Aufgrund der aktuellen Marktsituation werden deutlich höhere Bestellmengen als in den letzten Jahren erwartet. Daher gilt folgende Regelung: Für private Käufer (Eigenverbrauch) gilt eine Mengenbegrenzung von maximal 20 Festmeter pro Haushalt. Mengen von über 20 Festmeter werden nur an gewerbliche Brennholzhändler (angemeldetes Gewerbe) abgegeben. Sollte die Summe der eingegangenen Bestellungen die Menge des verfügbaren Brennholzes übersteigen, behält sich die Stadt Burladingen vor, die Zuteilung für die einzelnen Bestellungen prozentual zur jeweils bestellten Menge zu kürzen.
Bestellungen für Brennholz lang können ab sofort schriftlich mittels des unten stehenden „Brennholzformulars“ erfolgen und müssen bis spätestens 15. Dezember 2023 (Ausschlussfrist!) abgeschlossen sein. Die Zuteilung des Brennholzes erfolgt bis Mitte 2024.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die bestellten Holzmengen eine Abnahmeverpflichtung besteht.
Die Flächenlose werden wie jedes Jahr im Frühjahr zum Verkauf kommen. Die Stehendaufarbeitung von Brennholz durch nicht gewerbliche Selbstwerber ist nicht möglich. Es werden daher nur liegende Flächenlose zur Aufarbeitung angeboten. Die Verfügbarkeit von Flächenlosen ergibt sich aus waldbaulichen Gründen. Daher ist es möglich, dass Flächenlose in einzelnen Gemarkungen in nicht ausreichender Anzahl zum Verkauf kommen. Das Verkaufsverfahren ist deshalb die Versteigerung. Ein Anspruch auf ein Flächenlos besteht nicht.
Brennholz lang und Flächenlose werden nur an Personen vergeben, die die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang nachweisen können.
Den jeweiligen Rechnungen für Brennholz lang und für Flächenlose wird ein Merkblatt beigelegt, das Regeln enthält, die aus Gründen der Sicherheit und Pfleglichkeit verbindlich eingehalten werden müssen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Freudenmann, Stadtbauamt, Telefonnummer: 07475 892-143.