Hundetoiletten: Stadt Burladingen

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Hundetoiletten

Hundetoiletten für eine saubere Stadt

Damit unsere Stadt sauber bleibt, möchten wir Sie bitten, dafür zu sorgen, dass Ihr Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, Straßen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Bitte beseitigen Sie dennoch dort abgelegten Hundekot unverzüglich. Mit jedem kleineren Plastikbeutel können Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes mühelos entfernen. Um dies zu erleichtern, hat die Stadt Burladingen im ganzen Stadtgebiet Hundetoiletten aufgestellt.

Übersichtskarte

Auf unserem Stadtplan haben wir alle Standorte der vorhandenen Hundetoiletten eingezeichnet:

Regeln & Hinweise zur Hundehaltung
In unserem Flyer „Regeln & Hinweise zur Hundehaltung“ (PDF-Dokument, 1,30 MB, 25.10.2022) finden Sie hilfreiche Tipps und Infos für ein verantwortungsvolles Verhalten. Verantwortungsvolle Hundehalter

  • wissen, dass die Hundesteuer nicht zum Entfernen der Hinterlassenschaften verwendet wird.
  • haben immer eine Tüte dabei.
  • nutzen immer die vorhandenen Hundetoiletten.
  • nehmen immer die Hinterlassenschaften ihres Hundes mit und entsorgen sie entweder in einem Abfallbehälter, einer Restmülltonne oder einer Hundetoilette.
  • lassen ihren Hund nie in landwirtschaftlich genutzte Flächen koten.
  • betreten nie mit ihrem Hund Grünanlagen oder Spielplätze.

Werden diese Grundsätze beherzigt, steht einem gelungenen Miteinander zwischen verantwortungsvollen Hundehaltern, ihren Tieren und allen Mitmenschen nichts im Wege.

Anleinpflicht
Wir bitten Sie, Hunde nur Personen zu überlassen, die die Gewähr dafür bieten, den Hund sicher führen zu können. Auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sowie in Grün- und  Erholungsanlagen sind Hunde an der Leine zu führen. Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Bitte rufen Sie Ihren Hund bei Begegnung, insbesondere mit Kindern, Radfahrern, Reitern, Joggern oder anderen Personen, die einen Hund führen, zurück, leinen ihn an oder halten ihn fest. Bei Annäherung an auf der Weide gehaltenen, landwirtschaftlichen Nutztieren sind Hunde an die Leine zu nehmen.

Bei Veranstaltungen oder Versammlungen auf Straßen, Wegen, Plätzen oder auf sonstigem Gelände im Freien (Außenbereich) sind Hunde an der Leine zu führen, wenn eine Vielzahl von Personen anwesend sind.

Respektieren Sie, dass nicht jeder Mensch ein Hundefreund ist. Akzeptieren Sie, dass es Menschen gibt, die vor Hunden Angst haben. Ängste lassen sich nicht abschalten.

Hundesteuer & Hundemarke
Jede Hundehaltung ist beim Steueramt der Stadt Burladingen anzumelden. Der/die Hundehalter/in erhält dann für jeden angemeldeten Hund eine Hundemarke die am Halsband sichtbar zu befestigen ist. Über die Hundemarke kann bei einem entlaufenen Hund festgestellt werden, wer der/die Halter/in ist. Des Weiteren kann bei Kontrollen durch die Ordnungsbehörden der Nachweis geführt werden, dass der Hund steuerlich angemeldet ist. Die Steuerpflicht beginnt, wenn der Hund 3 Monate alt ist. 

Bitte melden Sie Ihre/n Hund/e an, damit Sie sich selbst und uns unnötigen Ärger ersparen.

Bußgeld
Wenn Sie Ihren  Hund nicht bei der Stadtverwaltung anmelden, die Leinenpflicht nicht beachten, das Geschäft Ihres Hundes liegen lassen oder Ihr Hund durch anhaltendes Bellen die Mitbürger belästigt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Weitere Informationen:

Infobereiche