Burladingen: Stadt Burladingen

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Burladingen

In der Übersicht

In Burladingen können die folgenden städtischen Räumlichkeiten für Veranstaltungen gemietet werden:

Stadthalle Burladingen

Allgemeine Info

Die Stadthalle Burladingen wurde im Februar 2015 nach 2-jähriger Sanierung wiedereröffnet und erstrahlt jetzt in neuem Glanz. Zur Bildergalerie

Wolfgang-Grupp-Saal

Der Wolfgang-Grupp-Saal mit Empore bietet Platz für bis zu 1150 Personen (ohne Bestuhlung). Mit seiner modernen und dennoch gemütlichen Ausstattung schafft der Saal einen stilvollen Rahmen für Konzerte, Hochzeiten, Theater, Empfänge und Events. Der Wolfgang-Grupp-Saal ist mit moderner Ton-, Beleuchtungs-, Projektions- und Kommunikationstechnik ausgestattet. Die Stadthalle verfügt über einen Aufzug, somit ist der Wolfgang-Grupp-Saal behindertengerecht. Die Empore/Galerie ist nur über Treppen erreichbar.

Vertragsbedingungen Stadthalle Burladingen / Stand: 12-2019 (PDF-Dokument, 168,69 KB, 26.10.2022)
Bedingungen Getränkebestellung Stadthalle Burladingen (PDF-Dokument, 56,61 KB, 19.06.2023)

Den Wolfgang-Grupp-Saal buchen für Ihre Veranstaltung

Sie planen eine Veranstaltung in der Stadthalle?

Bitte fragen Sie zuerst Ihr Wunschdatum telefonisch oder per E-Mail bei Fr. Lindner an.

Jahnhalle

Die Jahnhalle befindet sich im unteren Teil der Stadthalle und dient dem Sportbetrieb; vorrangig den Burladinger Schulen, örtlichen Vereinen und der Volkshochschule. Sie ist entsprechend mit Sport- und Übungsgeräten ausgestattet.

Gebührenübersicht

Der Gesamtpreis für die Benutzung der Stadthalle ergibt sich aus dem Grundbetrag und ggf. gebuchten Zusatzoptionen.

1.) Grundbetrag:

Wolfgang-Grupp-Saal

  • Ortsansässige Veranstalter: 1.200 €
  • Ortsansässige eingetragene Vereine: 600 €
  • Auswärtige Veranstalter: 2.400 €
  • Auswärtige eingetragene Vereine: 1.800 €

Jahnhalle

  • Ortsansässige Veranstalter: 200 €
  • Ortsansässige eingetragene Vereine: 100 €
  • Auswärtige Veranstalter: 400 €
  • Auswärtige eingetragene Vereine: 300 €

Der Grundbetrag wird pro Veranstaltungstag in Rechnung gestellt. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist der zweite und jeder weitere Tag frei für ortsansässige eingetragene Vereine, wenn die Veranstaltung dem Vereinszweck dient.

Im Grundpreis sind enthalten:

  • Wolfgang-Grupp-Saal mit Bühne
  • Küche (Geschirr & Besteck ist kostenpflichtig)
  • 70 Tische (eckig, 180 x 70 cm, á 6 Personen)
  • 600 Stühle (ohne Polster)
  • Je ½ Tag für den Auf- und Abbau

Hinweis: Die Stadthalle verfügt über einen Aufzug, somit ist der Wolfgang-Grupp-Saal behindertengerecht. Die Empore/Galerie ist nur über Treppen erreichbar.

2.) Zusatzbeträge:

Beschallungsanlage (pro Tag)

  • Ortsansässige Veranstalter: 170 €
  • Ortsansässige eingetragene Vereine: 85 €
  • Auswärtige Veranstalter: 340 €
  • Auswärtige eingetragene Veranstalter: 255 €

Runde Tische (pro Stück und Tag)

  • Ortsansässige Veranstalter: 5 €
  • Ortsansässige eingetragene Vereine: 2,50 €
  • Auswärtige Veranstalter: 10 €
  • Auswärtige eingetragene Veranstalter: 7,50 €

Stehtische (pro Stück und Tag)

  • Ortsansässige Veranstalter: 6 €
  • Ortsansässige eingetragene Vereine: 3,00 €
  • Auswärtige Veranstalter: 12 €
  • Auswärtige eingetragene Veranstalter: 9,00 €

Tischdecken (pro Stück und Tag)

  • Ortsansässige Veranstalter: 5 €
  • Ortsansässige eingetragene Vereine: 2,50 €
  • Auswärtige Veranstalter: 10 €
  • Auswärtige eingetragene Veranstalter: 7,50 €

Beamer & Leinwand (pro Tag)

  • Ortsansässige Veranstalter: 120 €
  • Ortsansässige eingetragene Vereine: 60 €
  • Auswärtige Veranstalter: 240 €
  • Auswärtige eingetragene Veranstalter: 180 €

Gepolsterte Stühle (pro Stück und Tag)

  • Ortsansässige Veranstalter: 1 €
  • Ortsansässige eingetragene Vereine: 0,50 €
  • Auswärtige Veranstalter: 2 €
  • Auswärtige eingetragene Veranstalter: 1,50 €

Geschirr & Besteck (200 Stück, pro Tag)

  • Ortsansässige Veranstalter: 110 €
  • Ortsansässige eingetragene Vereine: 55 €
  • Auswärtige Veranstalter: 220 €
  • Auswärtige eingetragene Veranstalter: 165 €

Die Zusatzbeträge werden nur in Rechnung gestellt, wenn die entsprechende Ausstattung gebucht wird. Bei mehrtätigen Veranstaltungen ist der zweite und jeder weitere Tag frei für ortsansässige eingetragene Vereine, wenn die Veranstaltung dem Vereinszweck dient.

Die folgenden kostenpflichtigen Zusatzoptionen können Sie dazu buchen:​

Beschallungsanlage

Die Beschallung und die Raumkonzeption ermöglicht für Theateraufführungen, Konzerte, Ansprachen oder Filmvorträge eine sehr gute Akustik. Die Beschallungsanlage besteht aus einer PA mit Monitoren und einem 16 Kanal Mischpult sowie einer Bühnenbeleuchtung. Mikrofone sind ebenfalls enthalten.

Runde Tische

Die klappbaren eleganten runden Tische eignen sich ideal für eine festliche Bestuhlung. Es sind insgesamt 25 runde Tische in der Stadthalle vorhanden. Es können jeweils 8 Personen an einen Tisch sitzen. Dabei können die gepolsterten (gegen Aufpreis) oder die Stühle ohne Polster (im Grundpreis inklusive) benutzt werden. Durchmesser der runden Tische: 160 cm.

Stehtische

Der klappbare Stehtisch kann auch ohne Tischdecke genutzt werden, da er durch sein schönes Design anspricht. Es sind insgesamt 20 Stehtische vorhanden. Der Plattendurchmesser beträgt 80 cm.

Tischdecken

Es sind für alle Stehtische, die runden sowie eckigen Tische Tischdecken vorhanden. Diese werden nach Bestellung hergerichtet und nach der Veranstaltung in der Stadthalle belassen. Die Reinigung ist im Preis enthalten. Bei Schäden oder Mängeln ist der Einkaufspreis zu erstatten.

Beamer & Leinwand

Es handelt sich um einen beweglichen Beamer, mit welchem Sie auf der ausfahrbaren Leinwand Ihre Filme und Projektionen gut präsentieren können.

Gepolsterte Stühle

Die gepolsterten Stühle sind mit Armlehne und haben ein schwarzes Sitz- und Rückenpolster. Es gibt insgesamt 200 gepolsterte Stühle.

Geschirr & Besteck

Für die Küchennutzung muss entsprechend das Geschirr & Besteck gebucht werden. Ausgewählt werden können entweder 200 Teile oder mehr als 400 Teile Geschirr. Andere Buchungen sind nicht möglich. Vorhanden sind Wassergläser, Weingläser (eine Sorte für Rot- oder Weißwein), Sektgläser, Kaffeetassen, Untertassen, Kuchenteller, kleine Löffel, kleine Gabeln, Gabeln, Messer, Löffel, Speiseteller tief, Speiseteller flach, Menükartenhalter, Flaschenkühler, Thermokannen (1,5 Liter), Thermokannen zum Pumpen (3 Liter), Milchkannen, Zuckerspender, Tortenheber und Buffet-Tabletts aus Edelstahl. Die Küche ist zusätzlich ausgestattet mit einer großen Industrie-Kaffeemaschine mit Filter (2x 10 Liter), Industriespülmaschine, Herd, Backofen, Kühlräume sowie Fritteuse und Servierwägen.

Reinigung

Der Benutzer ist dafür verantwortlich, dass die Räume und ihre Einrichtungen zweckentsprechend und pfleglich behandelt werden. Die Parkettböden im Wolfgang-Grupp-Saal sowie auf der Empore/Galerie sind sehr feuchtigkeitsempfindlich! Aufräumarbeiten sind vom Benutzer auszuführen und müssen spätestens am darauffolgenden Tag bis 10:30 Uhr abgeschlossen sein (wenn nicht anders vereinbart). Alle Benutzer der Stadthalle sind dazu verpflichtet, auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Alle benutzten Räumlichkeiten und sanitären Anlagen werden nach der Veranstaltung durch eine Reinigungsfirma im Auftrag der Stadt gereinigt. Der Reinigungsdienst wird nach Zeit und Aufwand berechnet. Die hierfür anfallenden Kosten hat der Benutzer zu tragen, die Kaution wird solange einbehalten und damit verrechnet. Die Kücheneinrichtung ggf. einschl. Geschirr muss vom Benutzer gereinigt werden. Der angefallene Müll muss vom Benutzer selbst entsorgt werden. Die benutzte Einrichtung wie z.B. Geschirr, Stühle, Tische und Stehtische müssen nach der Veranstaltung wieder in einem sauberen Zustand hinterlassen werden.

Bierlieferungsvertrag

Es besteht ein Bierlieferungsvertrag mit der Zollerhof-Brauerei. Dieser muss eingehalten werden. Alle Getränke müssen beim Getränkemarkt in Bitz, Telefonnummer: 07431 9571678 bestellt werden.

Kaution

Die Kaution beträgt für ortsansässige Veranstalter, auswärtige Veranstalter und auswärtige eingetragene Vereine mind. 500 €, für ortsansässige eingetragene Vereine 250 €.

Brandschutz

Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) ist einzuhalten. Wenn ein Tatbestand nach §41 VStättVO auf Ihre Veranstaltung zutrifft (z.B. Nebelmaschine, Feuerwerk), sind Sie als Benutzer verpflichtet uns dies schriftlich zu melden, da wir in diesem Fall eine Brandsicherheitswache auf Kosten des Benutzers anordnen müssen.

In der Stadthalle ist eine automatische Brandmeldeanlage installiert, bei deren Auslösung automatisch die Feuerwehr alarmiert wird. Die Brandmeldeanlage darf, sofern vom Benutzer gewünscht, nur nach vorheriger Anmeldung bei der Stadtverwaltung (mind. 4 Wochen vorher) und Genehmigung durch das Bauamt vom Hausmeister ausgeschalten werden. In diesem Fall ist zwingend eine Brandsicherheitswache durch die Feuerwehr erforderlich. Die hierfür entstehenden Kosten sind vom Veranstalter zu tragen. Sollte es aufgrund von Versäumnissen des Benutzers hinsichtlich dieser Anzeigepflicht zu einem Fehlalarm kommen, sind die dadurch entstehenden Kosten vom Benutzer zu tragen.

GEMA

Eine geplante Musiknutzung muss im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Mit der anschließenden Bezahlung der Urhebervergütung besitzen Sie die Lizenz der GEMA zur Musiknutzung. Hierzu stehen für die unterschiedlichen Arten der Musiknutzung verschiedene Tarife zur Verfügung. Die Urhebervergütung leitet die GEMA an ihre Mitglieder - den Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern - weiter.

Wann müssen Musiknutzer Gebühren zahlen?

Im privaten Raum ist die Nutzung von Musik natürlich umsonst. Laut Gesetz ist jede Musiknutzung öffentlich, bei der wenigstens zwei Leute Musik hören, die nicht miteinander verwandt oder eng befreundet sind. Dies ist beispielsweise bei Vereinsfesten, Tanzveranstaltungen, Konzerten oder sonstigen Events mit Musik der Fall. Auch eine Firmenfeier mit nur einer Hand voll Mitarbeitern ist dem Gesetz nach eine öffentliche Veranstaltung. Geburtstagspartys und Hochzeiten werden dagegen als private Veranstaltungen eingestuft. Das gilt auch dann, wenn ein Gast eine Ihnen noch unbekannte Person mitbringt.

Achtung: Sie müssen die Gebühren vor Beginn Ihrer öffentlichen Veranstaltung bezahlen. Eine frühzeitige Anmeldung Ihres Events ist daher Pflicht.

Die entsprechenden Formulare zur Anmeldung Ihres Events finden Sie auf der offiziellen Website der GEMA. Dort müssen Sie alle relevanten Informationen wie die Größe der Veranstaltungsfläche (Stadthalle: Wolfgang-Grupp-Saal: 435 m², Bühne: 123 m², Foyer: 123 m², Galerie: 121 m², Empore: 94 m²), die Höhe des Eintrittsgeldes sowie die Anzahl der Besucher angeben. Außerdem müssen Sie Auskunft darüber leisten, ob es sich bei der Musiknutzung um Livemusik oder eine Tonträgerwiedergabe handelt.

Liste mit Musikfolge einreichen

Bei Livemusik sind Sie verpflichtet, nach Ihrer Veranstaltung noch die sogenannte Musikfolge einzureichen. Dabei handelt es sich um eine Liste aller gespielten Stücke. Je nach Art der Veranstaltung vergibt die GEMA unterschiedliche Tarife. Bei einem Straßenfest fallen beispielweise andere Gebühren an als bei einem Schülerkonzert.

FairFest-Siegel

Aktuell wird das Konzept "Netzwerk Festkultur", zu dem das FairFest-Siegel gehört, vom Landratsamt Zollernalbkreis überarbeitet. Sobald das neue Konzept vorliegt, werden wir Sie darüber informieren.

Burladinger Festkultur

Vorgaben in Anlehnung an das Eckpunktepapier

  • Standardisierte Selbstverpflichtung in allen Kommunen des Landkreises - der Kreisjugendpflege im Zollernalbkreis

Generelle Vorgabe:

Der Veranstalter bespricht möglichst früh (mind. 4 Wochen vor der Veranstaltung) mit der Stadtverwaltung / Ortschaftsverwaltung den Ablauf des Festes.

Zeitliche Vorgaben:

  • Das Hauptprogramm beginnt spätestens um 21:00 Uhr.
  • Das Hauptprogramm endet spätestens um 01:30 Uhr.
  • Die Veranstaltung endet wochentags um 02:00 Uhr, am Wochenende um 03:00 Uhr.
  • Ausschank und Musik enden ½ Stunde vor Veranstaltungsende.
  • Es wird der volle Eintrittspreis bis 01:00 Uhr verlangt.

Kontrollen:

  • Konsequente Einhaltung von Jugendschutzgesetz und Gaststättengesetz (Information durch die Stadt-/Ortschaftsverwaltung)
  • Am Einlass ist eine (Ausweis-) Kontrolle obligatorisch: Alterskontrolle - Betrunkene werden nicht eingelassen - Mitgebrachter Alkohol wird abgenommen - Bei illegalen Drogen erfolgt Anzeige - Waffen aller Art sind verboten.
  • Es wird geeignetes, nüchternes und geschultes Personal eingesetzt (Security und Mitarbeiter des Veranstalters/Vereins) in und vor der Halle sowie auf dem Parkplatz
  • Klar benannte Verantwortliche sind bei der Polizei und der Stadt-/Ortschaftsverwaltung bekannt und stets erreichbar während der gesamten Festzeit

Alkohol:

  • Es gibt keine Lockangebote für preiswerten oder kostenlosen Alkohol
  • Keine Alkoholabgabe an Betrunkene.
  • Alkoholausgabe erfolgt nur durch verantwortungsbewusste und volljährige Personen.
  • Der Veranstalter hat Vorbildfunktion und bleibt daher nüchtern.
  • Der Ausschank vom branntweinhaltigen Alkoholika erfolgt erst ab 23:00 Uhr

Burladinger Festkultur Eckpunktepapier mit Erklärung (PDF-Dokument, 167,63 KB, 26.10.2022)

PartyPass

Der PartyPass kann folgendermaßen eingesetzt werden:

Jugendliche unter 18 Jahren weisen sich gegenüber dem Veranstalter mit einem Originalausweis (z.B. Personalausweis) aus, um Eintritt zur Veranstaltung zu bekommen. Außerdem haben sie den PartyPass dabei, den sie während ihres Aufenthaltes als Pfand hinterlegen.

Vorschläge zur Vorbereitung für den Veranstalter:

Der Veranstalter bereitet ein Sortiersystem für die PartyPässe vor, z.B. Klarsichthüllen (für Visitenkarten) in erforderlicher Anzahl und nummeriert diese von 1 bis z.B. 800 (wenn 800 Jugendliche erwartet werden). Die Ablage des hinterlegten „PartyPass" kann numerisch oder alphabetisch erfolgen. Dies gewährleistet später eine zügige Rückgabe.

Einlasskontrolle:

  • Das am Einlass eingesetzte Personal (Security oder auch eigenes Personal) vergleicht Passbild, Vornamen, Namen und Geburtstag von Originalausweis und „PartyPass“. Stimmen die Daten nicht überein, bekommen die Jugendlichen keinen Einlass. Eine Urkundenfälschung liegt in diesem Fall aber nicht vor. Ein mit falschen Daten erstellter „PartyPass" wird mit Einverständnis des/der Jugendlichen an Ort und Stelle vom Sicherheitspersonal entgegengenommen und entsorgt.
  • Der „PartyPass" kommt nach Abgleich der Daten in die vorbereitete Klarsichthülle und im Gegenzug bekommt der Jugendliche das Armband.
  • Immer 50 PartyPässe kommen in einen Ordner/Ordnungssystem (wichtig für die spätere zügige Herausgabe).
  • Der Originalausweis (z.B. Personalausweis) bleibt beim Jugendlichen.
  • Der Veranstalter bedankt sich kurz vor 24:00 Uhr bei den jugendlichen Festbesuchern und fordert sie auf, die Veranstaltung zu verlassen und ihren „PartyPass“ abzuholen. Ein nicht rechtzeitig abgeholter „PartyPass" wird vom Veranstalter an das Ordnungsamt der Stadtverwaltung übergeben. Von dort erfolgt ein Infobrief an die Eltern.

Zügige Herausgabe des PartyPass:

Bestens bewährt hat sich folgende Vorgehensweise:

  • Die Herausgabe des „PartyPass" erfolgt an mehreren Stationen, z.B. Stationen a 50 PartyPässe.
  • Der Jugendliche gibt das Armband zurück und erhält dafür seinen PartyPass.

Für diese Vorgehensweise benötigt der Veranstalter keine zusätzlichen Kräfte. Die Stationen können durch die zuvor als Ordner eingesetzten Personen betreut werden.

Bestuhlungspläne

Die Personenzahl richtet sich immer nach den Bestuhlungsplänen und diese müssen vom Veranstalter zwingend eingehalten werden.

Die jeweils angegebenen Höchstzahlen sind immer inklusive der Helfer und anderer mitwirkender Personen gerechnet.
Bei einer Hallennutzung komplett ohne Bestuhlung sind insgesamt 1150 Personen zulässig. Hiervon 800 Personen im Wolfgang-Grupp-Saal, 175 Personen auf der Empore und 175 Personen auf der Galerie.

Konzertbestuhlung: 

Tischbestuhlung:

Tischbestuhlung ohne Mittelgang:

Runde Tische: 

Parlamentarische Bestuhlung: 

Ohne Bestuhlung: 

Sonstige Pläne:

Bildergalerie Stadthalle Burladingen

Auf dieser Seite haben wir für Sie einige Bilder der neu renovierten Burladinger Stadthalle zusammengestellt. Die Fotos zeigen die verschiedenen Bestuhlungsmöglichkeiten.

Sporthalle Burladingen

Allgemeine Info

Trigema-Arena
Sporthalle Burladingen
Ambrosius-Heim-Straße 12
72393 Burladingen

Die Trigema Arena ist eine Sporthalle und wird für private Veranstaltungen nicht vermietet.

Die Trigema Arena dient dem schulischen und sportlichen Leben der Stadt Burladingen.
Zu diesem Zweck kann sie den Schulen und den örtlichen Vereinen überlassen werden.

Baujahr

  • 2010

Räumlichkeiten

  • Halle
  • Tribüne
  • Umkleideräume mit Duschen und WC
  • VIP-Raum/Foyer/Gymnastikraum
  • Kraftraum
  • Küche

Bewirtung/Küche & Sonstiges

Küche vorhanden

  • Kühlschrank
  • Spülmaschine

Sonstiges

  • Auf Grund des Getränkelieferungsvertrages mit der Firma Getränke Huber in Burladingen, müssen Getränke für Veranstaltungen in der Sporthalle ausschließlich hier bestellt werden.
  • Das Tragen von abriebfesten Turnschuhen ist zwingend erforderlich!

Zweck/Nutzung

  • Schulsport
  • Vereine
  • Sportveranstaltungen der Schulen, Vereine, JuPa.......

Kosten

Gebühren für Dauernutzungen

  • Für die Benutzung der Halle mit den sanitären Anlagen wird pro Stunde und Hallenanteil ein Betrag von 2,50 € erhoben.
  • Spülmaschine
    Die Anmietung der gesamten Halle kostet pro Stunde 7,00 €.

Die Inanspruchnahme richtet sich nach den festgelegten Zeiten im Belegungsplan, wobei die Benutzung der saniären Anlagen eingeschlossen ist.

Gebühren für Einzelnutzungen je Veranstaltungstag

Hallenmiete für gesamte Halle:

  • halbtags (bis 6 Stunden) 119,00 €
  • ganztags (über 6 Stunden) 178,50 €

Benutzung des Foyers zum Zwecke der Bewirtung:

  • halbtags (bis 6 Stunden) 17,85 €
  • ganztags (über 6 Stunden) 23,80 €

Rechtliche Hinweise

Benutzungs- und Gebührenordnung (PDF-Dokument, 37,14 KB, 25.10.2022)

Bildergalerie

Bahnhofsgebäude Burladingen

Allgemeine Info

Hinweis: Keine Belegung in den Ferien und an Feiertagen. Ebenfalls keine Belegung an Silvester

Bahnhof Burladingen
Bahnhofstraße 11
72393 Burladingen

Baujahr

  • 2010 komplett renoviert

Räumlichkeiten

Saal (EG)

  • nur Bestuhlung für 75 Personen
  • mit Tischen und Stühlen für ca. 40 Personen
  • behindertengerechter Neben-Eingang

Besprechungszimmer (EG)

  • mit Tischen und Stühlen für ca. 15 Personen
  • behindertengerechter Neben-Eingang

Küche (EG)

Ausstattung

Saal (EG)

  • Stühle und Tische vorhanden (Stuhllager)

Besprechungszimmer (EG)

  • Stühle und Tische vorhanden

Küche (EG)

  • Ausgestattet mit Geschirr für ca. 40 Personen
  • Herd, Backofen, Spülmaschine und Kühlschrank vorhanden
  • Kaffeemaschine vorhanden
  • Kein Wasserkocher

Im EG ist ein behindertengerechtes WC vorhanden

Bewirtung/Küche

  • Gut ausgestattete Küche vorhanden

Zweck/Nutzung

Saal (EG)

  • vorrangig für generationen- und kulturübergreifende Begegnung Burladinger Einwohnerinnen und Einwohnern
  • Nutzung durch die bei der Sanierung beteiligten Vereine
  • Vereine, Geburtstagsfeiern, Hochzeit, Taufe und sonstige Veranstaltungen

Besprechungszimmer (EG)

  • für Sprechstunden, Besprechungen, Vorträge, VHS

Kosten

Saal (EG) (ohne Küche)

  • Vereine: Miete pro Tag: 50,00 €
  • Privatveranstaltungen ortsansässige: Miete pro Tag: 100,00 €
  • Privatveranstaltungen auswärtige: Miete pro Tag: 200,00 €
  • Beamer (im Saal): 20,00 €
  • Lautsprecheranlage (im Saal): 50,00 €

Küche (EG)

  • Miete pro Tag: 20,00 €

Besprechungszimmer (EG)

  • Vereine: Miete pro Tag:20,00 €
  • Privat ortsansässig: Miete pro Tag:40,00 €
  • Privat auswärtig: Miete pro Tag:80,00 €

Kaution

Eine Kaution in Höhe von 150,00 € ist vom Benutzer zu hinterlegen. Evtl. Beanstandungen (z.B. fehlendes Inventar, nicht ausreichende Reinigung, beschädigtes Geschirr) die nach der Benutzung, bei der Rückgabe der Räumlichkeiten, durch den Hausmeister festgestellt wurden, werden mit der Kaution verrechnet.

Rechtliche Hinweise

Bildergalerie

Marktplatz Burladingen

Allgemeine Infos

Veranstaltungen auf dem Marktplatz sind bei der Stadtverwaltung zeitnah anzumelden.

Die Zufahrt zum Ärztehaus und zur Volksbank sowie die Benutzung deren Flächen muss durch den Benutzer frühzeitig vor der Veranstaltung abgeklärt und genehmigt werden.

Kosten

Für die Überlassung des Marktplatzes wird für gemeinnützige örtliche Vereine/Organisationen keine Nutzungsgebühr erhoben.

Die Kaution beträgt mind. 500 € (Privatveranstaltungen) oder 250 € (Vereinsveranstaltungen).

Der Wasserverbrauch ist kostenfrei.

Für die Benutzung der Toilettenanlage sind zwei Optionen möglich:

Die Toilette ist zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet. Es wird kein Schlüssel ausgegeben. Seife, Toilettenpapier und Papierhandtücher werden vor der Veranstaltung einmalig von der Stadt aufgefüllt. Während der Veranstaltung ist der Veranstalter für das Nachfüllen verantwortlich. Hier entfällt eine Reinigungsgebühr. Für die andere Option werden pauschal 50 € in Rechnung gestellt. Hier erhält der Veranstalter für die Dauer der Veranstaltung einen Schlüssel und ist somit nicht an die Öffnungszeiten gebunden. Seife, Toilettenpapier und Papierhandtücher werden einmalig vor der Veranstaltung aufgefüllt. Während der Veranstaltung muss der Benutzer selbst für das Auffüllen der Toilettenartikel sorgen.

Sollten keine Beschädigungen oder Mängel auftreten, erhält der Benutzer den Restbetrag der Kaution zurück.

Bildergalerie

Infobereiche